# taz.de -- Linke-Abgeordnete verurteilt: Geldstrafe für Schotter-Aufruf
       
       > Schon der Aufruf zum „Schottern“ ist eine Straftat, sagen die Richter.
       > Zwei Politikerinnen haben sich in Lüneburg dazu bekannt, eine nicht.
       
 (IMG) Bild: Buddeln verboten: Linke-Abgeordneten müssen für einen Aufruf zum Schottern zahlen
       
       LÜNEBURG dpa | Wegen eines Aufrufs zum „Schottern“ sind die beiden
       Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Inge Höger zu Geldstrafen
       verurteilt worden. Auch die frühere niedersächsische Landtagsabgeordnete
       Christel Wegner muss wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten zahlen,
       entschied am Dienstag das Amtsgericht Lüneburg.
       
       Höger soll 4500 Euro zahlen, Dagdelen wegen ihres Geständnisses nur die
       Hälfte. Wegner wurde zu 750 Euro verurteilt. Mit dem Entfernen von
       Schottersteinen aus dem Gleisbett hatten Atomkraftgegner versucht, die
       Castor-Transporte nach Gorleben zu stoppen. Das Gericht sah darin eine
       Störung öffentlicher Betriebe nach Paragraf 316b des Strafgesetzbuches.
       Bereits der Aufruf dazu sei eine Straftat, entschied das Gericht wie
       bereits in früheren Fällen.
       
       Dagdelen und Wegner beriefen sich vor dem Amtsgericht auf zivilen
       Ungehorsam und räumten ein, unterzeichnet zu haben. „Atomkraftwerke sind
       das Verbrechen - nicht der Widerstand dagegen“, erklärte Dagdelen am
       Dienstag. „Nicht der Aufruf zu zivilem Ungehorsam gegen die Atommafia
       gehört vor Gericht, sondern die Machenschaften der Atommafia gehören vor
       Gericht.“ Höger wollte keine Aussage zur Anklage machen.
       
       Deshalb wurden Dagdelen und Wegner zu 15 Tagessätzen von jeweils 150
       beziehungsweise 50 Euro verurteilt, Höger wie von der Staatsanwaltschaft
       beantragt zu 30 Tagessätzen von 150 Euro. Mehrfach habe sich Höger auf
       ihrer Homepage und in den Medien zum Schottern bekannt, erklärte die
       Richterin. Deshalb sei sie überzeugt davon, dass die Politikerin
       unterzeichnet habe.
       
       ## Altruistische Motivation für das Gemeinwohl
       
       Den drei Politikerinnen hielt das Gericht eine altruistische Motivation für
       das Gemeinwohl zugute. Sie hatten zuvor ein Angebot abgelehnt, das
       Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Verein „Kinder von Tschernobyl“
       einzustellen. Die Höchststrafe für den Aufruf hätte theoretisch bei fünf
       Jahren Freiheitsstrafe gelegen.
       
       Am 9. April war bereits der Linken-Bundestagsabgeordnete Jan van Aken zu
       2250 Euro verurteilt worden. Am 21. Mai soll sich Diether Dehm als vierter
       Bundestagsabgeordneter der Linken vor dem Amtsgericht verantworten. Der
       Bundestag hatte im November die Immunität der vier Linken-Politiker
       aufgehoben.
       
       Die stellvertretende Linke-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hatte bereits im
       April 2012 durch Zahlung von 500 Euro der Einstellung des Verfahrens
       zugestimmt. Wegner war im Februar 2008 aus der Linksfraktion im Landtag
       ausgeschlossen worden und blieb bis zu ihrem Ausscheiden 2013 fraktionslos.
       
       Insgesamt waren wegen des Internet-Aufrufs vom Herbst 2010 zunächst gegen
       rund 1780 Menschen Ermittlungen eingeleitet worden.
       
       23 Apr 2013
       
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