# taz.de -- Kommentar Google-Autocomplete-Urteil: Bettina Wulff ohne „Rotlicht“
       
       > Wer sich durch Googles automatische Vervollständigung verletzt fühlt,
       > kann das unterbinden lassen – für viel Geld. Aber es gäbe noch andere
       > Varianten.
       
       Jetzt soll es ihn also geben, den Sichtschutz im Google-Fenster: Wer sich
       davon beleidigt fühlt, dass bei Google-Suchanfragen in Verbindung mit
       seinem Namen automatisch missliebige Begriffe vorgeschlagen werden, kann
       sich nun beim Konzern darüber beschweren – und der muss dies unterbinden.
       Wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
       
       Dann werden Menschen, die Bettina Wulff googeln, künftig wohl nicht mehr
       das Wort „Rotlicht“ vorgeschlagen bekommen, hinter den Namen populärer
       Fußballer wird vielleicht nicht mehr „schwul“ ergänzt. Und viele werden
       sich dagegen wehren, mit Wörtern wie „Scientology“ oder
       „Steuerhinterziehung“ in Verbindung gebracht zu werden.
       
       Ein digitaler Paravent: Es wird nicht mehr automatisch angezeigt, was
       Nutzer besonders häufig mit einer Person assoziieren, in ein
       Google-Suchfeld eintippen und anklicken. Gerüchte und Berichte wird man
       damit weder aus der Welt noch aus den Suchtreffern tilgen. Dennoch dürfte
       das Urteil auf breite Zustimmung in Deutschland treffen – Google fürchtet
       man hier wie keinen zweiten Konzern.
       
       Technisch sind derartige Eingriffe kein Problem. Wenn es um Gewalt,
       Pornografie oder Urheberrechtsverletzungen geht, blockiert Google seine
       automatische Vervollständigung schon heute. Fraglich ist allerdings, wie
       der Konzern künftig bei einer Flut von Beschwerden entscheiden soll, welche
       Begriffe tatsächlich Persönlichkeitsrechte verletzen – und welche nur das
       Selbstbild oder den guten Namen des Betroffenen.
       
       Google könnte es künftig auf langwierige und teure Prozesse ankommen
       lassen. Dann wäre es eine Geldfrage, seinen Namen reinwaschen zu lassen.
       Ein Privileg, das sich viele schlicht nicht werden leisten können.
       
       ## Selbstdarstellungsprinzip
       
       Eine weitere Variante wäre, dass Google einfach so reagiert, wie seine
       Tochter YouTube bei Urheberrechtsbeschwerden: Was beanstandet wird, wird
       blockiert. Unbesehen. Sodass jeder selbst entscheiden darf, was ihn
       schlecht dastehen lässt. Wenn allerdings jeder mitreden darf, welche Worte
       im Netz mit ihm assoziiert werden dürfen, dann ist das der Anfang von einem
       Internet, das immer mehr nach dem Selbstdarstellungsprinzip von Facebook
       funktioniert.
       
       Oder aber Google zieht die Reißleine und verzichtet in Deutschland völlig
       auf die Autocomplete-Funktion. Für alle Beleidigten vielleicht besser. Für
       alle anderen nicht.
       
       14 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Meike Laaff
       
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