# taz.de -- Gegen Zweckentfremdung: Ferien hier? Ja. Wohnung? Nein
       
       > Am Donnerstag entscheidet das Abgeordnetenhaus über das Verbot von
       > Ferienwohnungen. Die entscheidende Verordnung dazu soll es aber erst im
       > Frühherbst geben.
       
 (IMG) Bild: Ferienwohnungen? Nö! Protest gegen Zweckentfremdung in Berlin.
       
       Der Rollkoffer gehört ins Hostel und nicht in die Ferienwohnung: Das soll
       am heutigen Donnerstag das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der
       Koalitionsfraktionen SPD und CDU beschließen. Zur Abstimmung steht ein
       Gesetzentwurf des Senats über „das Verbot der Zweckentfremdung von
       Wohnraum“. Damit will der Senat aus den schätzungsweise 12.000
       Ferienwohnungen in Berlin wieder normale Mietwohnungen machen.
       
       „Neben der Schaffung von neuem Wohnraum ist das Gesetz ein weiterer
       Baustein zur Sicherung bezahlbaren Wohnens in Berlin“, hatte
       Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) bei der Vorlage des
       Gesetzentwurfs Anfang Mai erklärt. Vorausgegangen war allerdings ein langer
       Streit innerhalb der Koalition über Details. Der Kompromiss: Vermieter von
       Ferienwohnungen müssen ihr Gewerbe bei den zuständigen Bezirksämtern
       anmelden. Anschließend haben sie einen Bestandsschutz von zwei Jahren.
       
       Die Grünen kritisieren, dass man den Vermietern so weit entgegenkommen
       will. Bereits im Januar legten sie einen eigenen Gesetzentwurf vor, in dem
       es keine Übergangsfristen gibt. „Der Senat hat mit dem Bestandsschutz für
       die sogenannten Altfälle die Vermieter faktisch dazu aufgefordert, noch
       schnell Tatsachen zu schaffen“, moniert die grüne Bauexpertin Katrin
       Schmidberger. Schmidberger plädiert zudem dafür, dass das Gesetz für ganz
       Berlin und nicht nur für einzelne Bezirke gilt.
       
       Dennoch begrüßen Mieterverbände und auch die Opposition das Gesetz als
       Schritt in die richtige Richtung. Das Verbot der Zweckentfremdung betrifft
       nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch spekulativen Leerstand oder den
       Abriss von Wohnraum. Nicht verboten sind soziale Einrichtungen oder
       Arbeitsräume von Freiberuflern, sofern diese die Hälfte der Wohnungsgröße
       nicht überschreiten.
       
       Mit der Zweckentfremdung hat sich auch der Rat der zwölf
       Bezirksbürgermeister beschäftigt. Auf ihrer Sitzung am 23. Mai stimmten sie
       der Vorlage des Senats zu – allerdings nur unter der Voraussetzung, „dass
       die organisatorischen Voraussetzungen und personalwirtschaftlichen
       Auswirkungen geklärt werden“. Die Vorstellung des Senats, dass eine solche
       Aufgabe ohne zusätzliches Personal erfüllbar sei, hieß es aus den Bezirken,
       sei absurd. Allerdings gehen einzelne Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg
       oder Pankow bereits ohne berlinweite Regelung gegen Ferienwohnungen vor.
       Dies betrifft vor allem die Kieze, in denen es noch
       Milieuschutzverordnungen gibt.
       
       Wenn das Parlament der Vorlage am Donnerstag zustimmt, wird ein wichtiger
       Punkt noch nicht geklärt sein – die Frage, ob das Zweckentfremdungsverbot
       nur für einzelne Bezirke oder ganz Berlin gilt. „Das wird erst mit einer
       Verordnung bestimmt, die dem Gesetz folgt“, erklärt Müllers Sprecherin
       Petra Rohland. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses müsse der Entwurf
       noch in den Ausschüssen diskutiert werden. Erst danach könne eine
       Verordnung erlassen werden. „Wir rechnen aber damit, dass wir beides im
       Frühherbst haben“, so Rohland.
       
       12 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
       ## TAGS
       
 (DIR) East Side Gallery
       
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