# taz.de -- Entwurf für neues Hamburger Hochschulgesetz: Ein bisschen mehr Demokratie
       
       > Nach zwei Jahren legt Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt einen
       > Gesetzentwurf vor. Die radikale Wende zurück zur demokratischen
       > Hochschule.ist ausgebleiben.
       
 (IMG) Bild: Bisher deutlichster Hinweis aufs präferierte Bildungideal: Stapelfeldt (M.) tauft den Containerriesen "Alexander von Humboldt".
       
       HAMBURG taz | Zu Oppositionszeiten und als frisch gebackene Senatorin hat
       Dorothee Stapelfeldt (SPD) den Hochschulen mehr Demokratie versprochen.
       Dann kam lange nichts. Doch nun hat die Wissenschaftssenatorin geliefert:
       Der taz liegt der Entwurf für ein neues Hochschulgesetzt vor, das am
       Dienstag in den Senat gehen soll.
       
       Die ganz radikale Wende gegenüber dem neoliberalen Gesetz von
       Amts-Vor-Vorgänger Jörg Dräger (parteilos) von 2003 plant die
       SPD-Politikerin nicht. Die externen Hochschulräte, die zum Teil mit
       Wirtschaftsvertretern besetzt sind, bleiben erhalten. Und sie haben auch
       weiterhin Einfluss auf das Hochschulgeschehen, genehmigen die
       Wirtschaftspläne, beschließen die „Struktur- und Entwicklungsplanung“
       (Step) einer Hochschule – also etwa die Frage, welche Fachrichtungen
       expandieren oder schrumpfen.
       
       ## Mehr Einfluss für den Hochschulsenat
       
       Allerdings müssen diese Entwicklungspläne künftig im Einvernehmen mit dem
       Hochschulsenat verabschiedet werden. Die dort vertretenen Studierenden,
       Professoren und Mitarbeiter erhalten also wieder mehr Einfluss, denn bisher
       durften sie das Dokument nur abnicken. Einigen sich beide Seiten nicht,
       entscheidet die Behörde.
       
       Der Hochschulsenat darf künftig auch wieder den Präsidenten wählen. Die
       umstrittene Uni-Chefin Monika Auweter-Kurtz 2006 und nach ihrem Rauswurf
       2009 ihr Nachfolger Dieter Lenzen wurden vom externen Hochschulrat gewählt,
       der Hochschulsenat durfte auch dies nur noch abnicken.
       
       Hier will Stapelfeldt das Prinzip umdrehen: Künftig soll der Hochschulsenat
       zuerst den Präsidenten wählen oder abwählen dürfen, der Hochschulrat kann
       das dann bestätigen, beziehungsweise blockieren. Doch die
       „Doppellegitimation“, die die Uni-Chefs unabhängiger von der
       Hochschul-Basis macht, bleibt.
       
       ## Präsidenten werden weiter ausgekungelt
       
       Noch 2009 hatte Stapelfeldt als Oppositionspolitikerin gefordert, für die
       Präsidentenwahl müsse es eine hochschulöffentliche Anhörung mit mehreren
       Bewerbern geben. Die Basis hätte dann eine wirkliche Auswahl.
       
       Dazu kommt es nun nicht. Denn die Auswahl der Kandidaten, für die 2006
       sogar ein Headhunter eingesetzt wurde, findet weiter im stillen Kämmerlein
       einer „Findungskommission“ statt. Die wird je zur Hälfte von Hochschulsenat
       und Hochschulrat beschickt, wobei letzterer den Vorsitz hat. Außerdem soll
       künftig die Behörde ein Mitglied ohne Stimmrecht entsenden.
       
       Den gleichen Wermutstropfen müssen die Hochschulmitglieder in der nächst
       unteren Ebene schlucken: Die Fakultäten dürften ihre Dekane zwar selber
       wählen und abwählen; ein Blockade-Recht der Hochschulleitung, von dem
       Auweter-Kurtz Gebrauch machte, als sie 2009 den von den
       Geisteswissenschaften gewählten Theologen Martin Gutmann als Dekan
       verhinderte, gibt es nicht mehr. Allerdings behält der Präsident Einfluss,
       weil es auch hier das Prinzip der „Findungskommission“ gibt, deren
       Mitglieder er zur Hälfte bestimmen darf, zur anderen Hälfte tut dies der
       Fakultätsrat selber.
       
       ## Professor kippte das alte Gesetz in Karlsruhe
       
       Gegen das gültige Gesetz hatte 2010 ein Professor erfolgreich vor dem
       Bundesverfassungsgericht geklagt, weil die Wissenschaft zu wenig Einfluss
       habe. Dem trägt der Entwurf Rechnung, indem er den Fakultätsräten, in denen
       die Professoren die Mehrheit haben, mehr Macht einräumt. Sie, und nicht
       mehr das Dekanat, dürfen künftig Berufungskandidaten für Professuren
       vorschlagen, über die dann das Hochschulpräsidium entscheidet. Und sie
       dürfen „konkretisierende Beschlüsse“ zur Mittelverteilung fassen. Sie sind
       an der „Step“-Planung zu beteiligen und sie dürfen ihren Dekan auch
       abwählen.
       
       Allerdings wird der Fakultätsebene auch Macht genommen: Was mit frei
       werdenden Stellen geschieht, entscheiden an Uni-Hamburg und Hochschule für
       Angewandte Wissenschaften (HAW) künftig nicht mehr die Dekane, sondern die
       Präsidenten, die aber an die Vorgaben aus der „Step“ gebunden sind.
       
       Die Macht des Präsidenten innerhalb der Präsidien wird zudem gestärkt. Die
       Leitung solle bei einer „sichtbaren und verantwortlichen Einzelperson
       liegen, die persönlich für die Entwicklungsziele einsteht“, heißt es. Der
       Abschluss der Zielvereinbarungen mit der Behörde, Beschluss von
       Wirtschaftsplänen und Gebührensatzungen sowie die Aufstellung der
       Vorschläge zum „Step“ werden Chef- oder Chefinnensache.
       
       ## Fachbereiche wieder legal
       
       Wieder mehr Demokratie wagt Stapelfeldt, indem sie wieder eine dritte Ebene
       zulässt: Unter Jörg Dräger wurde die Uni von 17 Fachbereichen in sechs
       große Fakultäten umstrukturiert und die Bildung von Untereinheiten wie
       Fachbereichen oder Instituten verboten. Die sind nun wieder erlaubt, wenn
       Stapelfeldts Gesetz durchkommt. Auch darf es in der dritten Ebene wieder
       Selbstverwaltungsgremien geben. So werde Partizipation „an der ’Wurzel‘ der
       akademischen Selbstverwaltung wieder hergestellt“, heißt es in der
       Begründung.
       
       Insgesamt umfasst der Entwurf 67 Änderungen. So dürfen zum Beispiel die
       Studierendenvertreter Stellung zum Wirtschaftsplan nehmen. Auch wird für
       Gremien wieder eine Quote eingeführt. Die gilt allerdings für beide
       Geschlechter: Allen Gremien sollen sowohl mindestens 40 Prozent Frauen als
       auch 40 Prozent Männer angehören.
       
       15 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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       sich warten.