# taz.de -- Kommentar Haasenburg: Übergriffe öffenlich machen
       
       > Eine Expertenkommission soll die Übergriffe in der Haasenburg
       > untersuchen. Das ist zu begrüßen. Trotzdem: Ein öffentlicher Ausschuss
       > des Parlamentes wäre besser.
       
 (IMG) Bild: Die Haasenburg GmbH unterhält mehrere Heime – unter anderem in Jessern.
       
       In Brandenburg soll eine Expertenkommission die private Heimfirma
       Haasenburg untersuchen. Dass überhaupt etwas passiert, ist zu begrüßen.
       Doch es reicht nicht, die Frage, was mit diesem Heim passiert, einer
       Kommission hinter verschlossenen zu überlassen, die am Ende weißen oder
       schwarzen Rauch aufsteigen lässt.
       
       Viel besser wäre ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA), der
       auch das Handeln der Landesbehörden und somit vom Ministerin Martina Münch
       unter die Lupe nimmt und - in der Regel - öffentlich tagt. Etwas
       beängstigend ist die Ansage der Ministerin, man werde nicht
       „kriminalistisch“ arbeiten, sondern mit fachlichem Sachverstand.
       
       Nichts gegen Sachverstand, aber hier klingt durch, man wolle alles so genau
       nun auch wieder nicht wissen. Dafür soll es die Fachwelt richten. Dabei hat
       die gerade massiv Vertrauen eingebüßt. Wer sich in einzelne Akten vertieft,
       möchte die Kinder vor dieser Art Hilfesystem lieber schützen. Die
       Jugendlichen sind Objekte ohne Rechte, finden mit ihren Wünschen und Klagen
       im Gestrüpp der organisierten Verantwortungslosigkeit kein Gehör.
       
       Wenn sich nur ein Teil dessen, was ehemalige Heimbewohner sagen,
       bewahrheitet, haben Vormünder, Jugendämter, Familiengerichte und Gutachter
       ihren Job nicht gut gemacht. Denn Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie
       Erziehung. Dazu gehört laut Gesetzeskommentar auch ein Verbot von
       entwürdigenden Maßnahmen wie nackt ausziehen, einsperren, längere Zeit
       behinderndes Zupacken oder angstauslösendes Bedrängen. Auch das längere
       Verweigern von Gesprächs- und Blickkontakt ist gesetzeswidrig.
       
       Jugendliche, denen solches Unrecht wiederfahren ist, brauchen nun gute
       Anwälte, die für sie Akteneinsicht fordern und sie begleiten, wenn sie zur
       Staatsanwaltschaft gehen. Denn die ermittelt inzwischen wegen eines
       Anfangsverdachts auf „Mißhandlung von Schutzbefohlenen“. So eine Tat
       verjährt erst nach zehn Jahren. Die Justiz hat zu tun. Hier gehören Akten
       gesichert, Mitarbeiter verhört. Wenn nur die Kommission über Konzepte
       fachsimpelt und die Jugendlichen mit anonymen Meldungen bei der
       Ministeriums-Hotline auflaufen, wird nicht genug getan, um die Wahrheit
       aufzudecken.
       
       30 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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