# taz.de -- Prozess wegen Unterstützung der PKK: Das erste Mal seit den Nazis
       
       > Ein dänisches Gericht entzieht dem kurdischen Sender Roj-TV die
       > Sendelizenz. Der Kanal habe gegen Antiterrorgesetze verstoßen.
       
 (IMG) Bild: Sympathiebekundungen – aber für wen?
       
       STOCKHOLM taz | Der in Dänemark stationierte kurdische TV-Sender „Roj TV“
       verliert seine Sendelizenz. Begründung: Er habe aufgrund der in seinem
       Programm zutagegetretenen Unterstützung für die PKK gegen die
       Antiterrorgesetzgebung verstossen. Diese Entscheidung fällte am Mittwoch
       das „Østre Landsret“, das Oberlandesgericht Kopenhagen, und verurteilte die
       Betreiber des Senders gleichzeitig zu einer Geldstrafe von umgerechnet 1,35
       Millionen Euro.
       
       Das Gericht in Kopenhagen wirft „Roj TV“ in seinem mehr als 100-seitigen
       Urteil vor, mit seinen Sendungen die Ziele der PKK fördern zu wollen. Und
       diese sei laut Einschätzung von UN und EU eine terroristische Organisation.
       Zwar seien reine Sympathiebekundungen selbst für Terrororganisationen nicht
       strafbar, erklärte der Vorsitzende Richter: Aber im Falle „Roj TV“ gehe es
       nicht um Sympathie und auch nicht um unabhängigen Journalismus.
       
       Es herrsche eine „einseitige, parteiische und unkritische“ Auswahl von
       Themen und Meinungen, die man zu Wort kommen lasse, man vermittle lediglich
       Botschaften und dazu gebe es einen „glorifizierenden Sprachgebrauch“. Der
       im März von der PKK verkündete Waffenstillstand spiele für das Verfahren
       keine Rolle. Eine umfangreiche Beweisaufnahme habe auch ergeben, dass der
       Sender von der PKK kontrolliert und teilweise von ihr finanziert worden
       sei.
       
       Mit dieser Entscheidung ging ein achtjähriger Rechtsstreit um das Schicksal
       des seit 2004 von Dänemark aus betriebenen Exilsenders zu Ende. Schon kurz
       nachdem dieser den Sendebetrieb aufgenommen hatte, zeigte ihn die türkische
       Botschaft in Kopenhagen wegen Verstoß gegen die dänische
       Antiterrorgesetzgebung an und forderte einen Widerruf der Sendelizenz.
       
       Die Justiz ließ sich viel Zeit und erhob erst 2010 Anklage. Medien
       vermuteten einen Kuhhandel: Die Türkei soll ihre Zustimmung zur Wahl des
       dänischen Ex-Ministerpräsidenten Anders Fogh Rasmussen zum
       Nato-Generalsekretär von einem Vorgehen Kopenhagens gegen den Sender
       abhängig gemacht haben.
       
       Mehr Politik als Justiz sei dieses Verfahren, kritisierte deshalb auch
       Bjørn Elmquist, einer der „Roj TV“-Anwälte. Das Urteil sei ein Verstoß
       gegen die Meinungsfreiheit und stehe im Widerspruch zur Rechtssprechung des
       Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Sein Kollege Steen Bech sprach von
       einem Novum: Erstmals seit der Nazibesetzung Dänemarks werde ein Medium der
       Terrorpropaganda für schuldig befunden.
       
       Und auch einer der Richter des „Østre Landsret“ zeigte sich kritisch und
       gab ein Minderheitsvotum ab: Er sieht einen Konflikt zwischen der
       Antiterrorgesetzgebung und dem Recht auf Meinungsfreiheit und votierte für
       Freispruch.
       
       3 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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