# taz.de -- Transantlantisches Handelsabkommen: Neue Rechte für Konzerne geplant
       
       > EU-Vertreter sollen bei den Verhandlungen mit den USA ein Sondergericht
       > für Investoren durchsetzen. Dies besagt ein geheimes Dokument.
       
 (IMG) Bild: Die Verhandlungen zwischen den USA und der EU über eine Freihandelszone begannen am Montag in Washington
       
       BERLIN taz | Die Europäische Union will im geplanten Freihandelsvertrag mit
       den USA ein Sonderklagerecht für Konzerne gegen Entscheidungen von Staaten
       verankern. „Das Abkommen sollte einen wirksamen Mechanismus für die
       Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat vorsehen“, heißt
       es in dem geheimen Verhandlungsmandat der EU-Kommission, das der taz
       vorliegt.
       
       Das Papier fordert „Schiedsrichter“. Diese könnten über Schadenersatzklagen
       etwa von Ölfirmen entscheiden, die wegen demokratisch beschlossener
       Umweltgesetze Verluste machen. In dem Mandat geben die EU-Staaten der
       Kommission Leitlinien für die Verhandlungen vor, die am Montag in
       Washington begannen. Ein EU-Beamter, der nicht genannt werden wollte,
       sagte: „Das Dokument sieht so aus wie das Mandat.“
       
       Das Papier mit der Geheimhaltungsstufe „EU restricted“ beauftragt die
       Kommission damit, Regeln zur „gerechten und billigen Behandlung“ von
       Investitionen auszuhandeln – „einschließlich eines Verbots
       unverhältnismäßiger, willkürlicher oder diskriminierender Maßnahmen“. Zudem
       müsse die Kommission einen Schutz vor „indirekter Enteignung“ anstreben.
       
       „Der Tabakkonzern Philip Morris beispielsweise hat mithilfe solcher
       Formulierungen [1][Uruguay verklagt]. Dabei hatte das Land nur
       Gesundheitswarnungen auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben“, erläuterte
       Peter Fuchs, Handelsexperte der Organisation PowerShift. Das US-Unternehmen
       fordere Schadenersatz in Milliardenhöhe. Fuchs nannte das EU-Mandat eine
       „skandalöse Konzernagenda“.
       
       ## Ungenaue Leitlinien
       
       Bei anderen Themen sind die Verhandlungsleitlinien der EU ungenau.
       Einerseits machen sie der Kommission zur Bedingung, dass das
       Vorsorgeprinzip der EU anerkannt wird. Das ermöglicht zum Beispiel das
       Verbot von Lebensmitteln, wenn es starke Anzeichen, aber noch keine
       ausgereiften wissenschaftlichen Belege für Gesundheitsrisiken gibt.
       
       Andererseits gibt das Mandat das Ziel vor, Handelshemmnisse durch
       „gegenseitige Anerkennung“ abzubauen. Das könnte etwa erlauben, dass die EU
       automatisch eine gentechnisch veränderte Pflanzensorte zulässt, sobald die
       USA das getan haben.
       
       „Das Mandat ist absichtlich so vage, dass die Unterhändler alles damit tun
       können“, sagte die Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands
       BEUC, Monique Goyens. Das Papier bestätige die Sorge, dass die EU sich in
       dem Abkommen verpflichtet, Verbraucherschutzstandards zu senken. Zur
       Diskussion steht etwa die in den USA erlaubte Praxis, Hähnchenfleisch mit
       Chlor zu desinfizieren.
       
       ## Offizielle Dokumente
       
       Goyens kritisierte, dass die EU-Kommission die Verbraucherverbände zu
       schlecht über die Gespräche informiere. „Wir wollen vor den Verhandlungen
       zu einem bestimmten Thema konsultiert werden.“ Außerdem benötigten die
       Verbraucherschützer nicht nur mündliche Auskünfte von EU-Beamten, sondern
       offizielle Dokumente.
       
       Die EU-Kommission dagegen erklärte, dass die Zivilgesellschaft Zugang „zu
       sehr viel Informationen“ habe. Kommende Woche unterrichteten die
       Chefunterhändler über die erste Verhandlungsrunde – aber eben erst nach,
       nicht vor den Gesprächen.
       
       8 Jul 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tabakkonzern-philip-morris-verklagt-uruguay-nikotin-fuer-die-nation-1.1103407
       
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