# taz.de -- BGH-Urteil zur Internetspielwerbung: Internet wird werbefreie Spielwiese
       
       > Kinder müssen auch im Netz geschützt werden. Der Bundesgerichtshof
       > verbietet Anbietern von Internetspielen Werbeaktionen, die sich an die
       > jungen Nutzer richten.
       
 (IMG) Bild: Die Spielsoftware ist meist kostenlos. Nützliches Zubehör und weitere Vorteile sollen sich die Kinder zusätzlich kaufen.
       
       KARLSRUHE dpa | In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von
       Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in
       Karlsruhe entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im
       Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht
       seine Entscheidung.
       
       Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht,
       der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel
       „Rules of Magic“ verklagt hatte (Aktenzeichen: I ZR 34/12). Das Urteil ist
       ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig.
       
       „Rules of magic“ funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten
       „Free-to-play“-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an
       diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere
       etwa mit Waffen oder Zeitvorteile können sie dazukaufen.
       
       2009 bewarb Gameforge weiteres Spielzubehör mit folgendem Slogan: „Schnapp'
       Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das
       gewisse Etwas“. Das sei verbotene Werbung für Kinder, argumentierten die
       Verbraucherschützer und klagten.
       
       Der Text sei eindeutig auch an Kinder gerichtet, entschied der BGH. Das
       sehe man an der Wortwahl sowie der Möglichkeit, per SMS zu bezahlen. Dass
       man sich für den Kauf weiterklicken müsse, ergebe nichts Anderes. Wie in
       einem Ladengeschäft seien Werbung und direkte Kaufmöglichkeit nah
       beieinander. Gameforge verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die
       Werbeaktion nicht wiederholt worden sei.
       
       18 Jul 2013
       
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