# taz.de -- Flüchtlinge: Vom Krankenhaus direkt ins Flugzeug
       
       > Ein Teilnehmer des Hungerstreiks in Eisenhüttenstadt wurde am Donnerstag
       > abgeschoben. Nach seiner Schilderung unter fragwürdigen Umständen.
       
 (IMG) Bild: Das Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt
       
       Ein Flüchtling und Teilnehmer des Hunger- und Durststreiks von
       Asylsuchenden in Eisenhüttenstadt ist am Donnerstag direkt vom Krankenhaus
       aus in sein Herkunftsland Georgien abgeschoben worden. Das bestätigte
       Flüchtlingsanwältin Berenice Böhlo, die den Mann juristisch betreut, am
       Freitag der taz. Der Flüchtling sei laut einem Seelsorger, der ihn noch
       kurz zuvor besucht habe, in einem „schlechten Gesundheitszustand“ gewesen,
       so Böhlo: „Er befand sich ja im Krankenhaus, weil Ärzte der Meinung waren,
       dass er dorthin gehört.“ In Unterstützerkreisen ist deshalb von einer
       „widerrechtlichen Entführung“ des Flüchtlings aus dem Krankenhaus die Rede.
       
       Der Georgier befand sich nach Auskunft seiner Anwältin seit Juni in
       Deutschland. Ein erster, Bundespolizisten gegenüber geäußerter Asylantrag
       sei von diesen nicht an das zuständige Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge weitergeleitet worden. Stattdessen wurde der Mann wegen
       illegaler Einreise in Abschiebehaft genommen. Aus der Haft heraus konnte er
       dann einen zweiten Antrag stellen – allerdings noch ohne anwaltliche Hilfe
       und Beratung. Dieser sei „ganz schnell“ abgelehnt worden, so Böhlo.Trotzdem
       sei aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung die Abschiebung ihres
       Mandanten juristisch nicht einwandfrei. Denn der Kranke müsse amtlich
       untersucht und ärztlich begleitet, seine Weiterbehandlung im Herkunftsland
       gesichert werden, erklärt die Anwältin.
       
       Nach Auskunft der Bundespolizei wurden alle diese Bedingungen bei der
       Abschiebung erfüllt: Der Mann sei „abschließend aus dem Krankenhaus
       entlassen“ und bei der Abschiebung ärztlich begleitet worden. Eine
       Weiterbehandlung sei nicht nötig, da sein schlechter Gesundheitszustand
       allein Folge des Hunger- und Durststreiks gewesen sei.
       
       Böhlo, die Freitagnachmittag mit ihrem Mandanten sprechen konnte, schildert
       dessen Darstellung der Abschiebung allerdings völlig anders: Bereits im
       Krankenhaus sei er daran gehindert worden, um Hilfe zu rufen, habe dieser
       berichtet. Im Flugzeug sei er mit zugeklebtem Mund und „einem Sack über den
       Kopf“ transportiert worden, habe der Flüchtling erzählt. Er säße nun ohne
       Geld und Handy in Tiflis, 600 Kilometer von seinem Heimatort entfernt.
       Sollte sich die Schilderung ihres Mandanten bewahrheiten, „wäre es möglich,
       ihn zurückzuholen“, so die Anwältin. Denn dann wäre die Abschiebung unter
       „krass rechtswidrigen“ Umständen erfolgt. Auch der Flüchtlingsrat
       Brandenburg kritisierte die Abschiebung. Sie sei skandalös und inhuman und
       verstoße gegen „gängige humanitäre Standards“, heißt es in einer
       Presseeerklärung.
       
       26 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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