# taz.de -- In eigener Sache: Behörde muss taz-Mails löschen
       
       > Sie suchte nach E-Mails eines taz-Redakteurs und wertete sie aus. Damit
       > verletzte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit, sagt ein
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Grundgesetz, zum Nachlesen: Da soll sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft jetzt dran halten.
       
       BERLIN taz | Votum für die Pressefreiheit: Die Stuttgarter
       Staatsanwaltschaft muss umgehend sämtliche E-Mails eines taz-Redakteurs
       löschen, die sie zuvor [1][ohne richterliche Beschlagnahmeanordnung
       gespeichert und ausgewertet hatte]. Eine Erhebung und Auswertung der Daten
       sei nicht mit Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar, der die Freiheit der
       Presse schützt, heißt es in einem nun ergangenen Beschluss des Amtsgerichts
       Stuttgart.
       
       Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens hatte die Stuttgarter
       Staatsanwaltschaft am 27. Juni 2012 das Haus [2][des ehemaligen Richters
       und heutigen Stuttgart 21-Gegners Dieter Reicherter] durchsucht und dessen
       Computer beschlagnahmt. Reicherter hatte zuvor öffentlich [3][aus einem
       Dokument des Innenministeriums zitiert], das als "nur für den
       Dienstgebrauch" eingestuft war. Aus dem „Rahmenbefehl“ ging hervor, dass
       baden-württembergische Behörden den Stuttgart 21-Protest auch mit
       Verfassungsschutzbeamten beobachteten.
       
       Unter anderem ist darin die Rede von einer „offensiven und breit angelegten
       Erkenntnisgewinnung“. In der Veröffentlichung sah die Staatsanwaltschaft
       Geheimnisverrat und nahm Ermittlungen auf, um Reicherters Quelle zu finden.
       Kritiker verurteilten das Verfahren als politisch motiviert.
       
       Im Anschluss an die Hausdurchsuchung werteten die Staatsanwälte Reicherters
       E-Mails aus und durchsuchten diese unter anderem gezielt nach dem
       Suchbegriff „[4][Martin Kaul]“. Kaul ist Redakteur für soziale Bewegungen
       bei der taz. Die teils verschlüsselte E-Mail-Korrespondenz zwischen
       Reicherter und Kaul wurde ausgelesen, gespeichert und zu den Akten
       genommen. Der taz-Journalist wurde darüber nicht informiert.
       
       Erst Mitte 2013 beantragte die Staatsanwaltschaft bei Gericht dann eine
       Beschlagnahmeanordnung für die längst gespeicherten Mails. Dies wies das
       Gericht nun zurück und ordnete die sofortige Löschung der Daten aus den
       E-Mails an.
       
       Dabei berief es sich unter anderem auf das [5][Cicero-Urteil]. Das
       Bundesverfassungsgericht hatte 2007 geurteilt, dass eine Durchsuchung der
       Redaktionsräume des Politmagazins 2005 verfassungswidrig war. Die
       Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses durch Journalisten reiche nicht
       aus, um eine Beschlagnahme journalistischer Dokumente zu begründen.
       
       Nicht löschen muss die Stuttgarter Staatsanwaltschaft dagegen Auszüge des
       E-Mail-Verkehrs zwischen Reicherter und einem Polizisten, gegen den die
       Staatsanwaltschaft nun ermittelt. Die E-Mails, die der taz vorliegen,
       belegen zwar, dass Reicherter und der Polizist in Kontakt standen. Das
       dürfte allerdings eine recht dünne Indiziensammlung sein. Konkrete Beweise,
       dass das von Reicherter veröffentlichte Dokument von dem Tatverdächtigen
       stammt, ergeben sich aus den Emails jedenfalls nicht.
       
       8 Aug 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://blogs.taz.de/hausblog/2013/05/08/stuttgart-sucht-den-hochverrater-auch-taz-mails-ausgewertet/
 (DIR) [2] /!97513/
 (DIR) [3] http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/02/25/bespitzelt-der-verfassungsschutz-parkgebete/
 (DIR) [4] /!a36/
 (DIR) [5] http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070227_1bvr053806.html
       
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