# taz.de -- Schulverweigerung vor Gericht: Jugendamt für Schwänzer zuständig
       
       > Ein Gericht in Hamm hat den Eltern eines Schulschwänzers das Recht
       > entzogen, dessen schulische Angelegenheiten zu regeln. Jetzt soll das
       > Jugendamt eingreifen.
       
 (IMG) Bild: Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder zu Schule gehen, urteilt das Gericht.
       
       HAMM dpa | Eltern können vom Jugendamt verpflichtet werden, einen
       notorischen Schulschwänzer zum Unterricht zu schicken. Das
       Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem Ehepaar aus dem Kreis Warendorf das
       Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten ihres Sohnes entzogen
       und auf das Jugendamt übertragen.
       
       Die Eltern müssen jetzt dafür sorgen, dass der Elfjährige trotz seiner
       Schulunlust zum Unterricht geht, entschied das Gericht in einem am Montag
       veröffentlichten Urteil vom 12. Juni [1][(AZ: 8 UF 75/12 (pdf-Datei))]. Sie
       hatten es abgelehnt, ihren Sohn gegen seinen Willen auf eine öffentliche
       Schule zu schicken.
       
       Der Junge hatte bereits im ersten Schuljahr an über 40 Tagen gefehlt.
       Weitere Versuche, das Kind an anderen Grundschulen zu integrieren,
       scheiterten bereits nach wenigen Tagen. Zuletzt unterrichtete die Mutter,
       eine Informatikerin, den Jungen.
       
       Die Eltern hätten in der Erziehung versagt, befand das Gericht unter
       Berufung auf das Gutachten eines Sachverständigen. Sie setzten dem Kind
       keine Grenzen und Regeln, Pflichten seien dem Jungen deshalb unbekannt. Die
       Mutter könne ihm trotz ihrer Ausbildung nicht sämtliche Lerninhalte einer
       weiterführenden Schule vermitteln.
       
       Der in der Familie gut integrierte Junge könne aber zumindest vorerst im
       familiären Umfeld bleiben, entschieden die Richter. Die Eltern behalten
       deshalb das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind.
       
       26 Aug 2013
       
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 (DIR) [1] http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/100-Schulpflichtverletzung-der-Eltern.pdf
       
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