# taz.de -- Der Sonntaz-Streit: „Spinner kann man auch löschen!“
       
       > Wer seine Meinung im Netz äußern möchte, solle sich nicht hinter
       > Anonymität verstecken, findet Arianna Huffington. Markus Beckedahl gibt
       > Kontra.
       
 (IMG) Bild: Wo bin ich? Nicht nur im Netz macht Verstecken Spaß.
       
       Trolle sind nicht nur übergroße, schwerfällige Wesen aus der Mythologie. Im
       Netzjargon wird als Troll bezeichnet, wer die Kommunikation im Internet
       durch unsachliche und provokante Kommentare stört.
       
       Gegen solche Trolle will die Gründerin des Online-Nachrichtenportals
       [1][Huffington Post] jetzt vorgehen und anonyme Kommentare fortan
       verbieten. „Wir wollen einen Schritt weitergehen, um unsere Plattform
       weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse des erwachsenen Internets
       anzupassen“, schreibt Arianna Huffington in der sonntaz.
       
       Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen, betont hingegen,
       dass die Möglichkeit, anonym das Netz zu nutzen, konstituierend für den
       Grundrechts- und Datenschutz sei. Und er gibt zu bedenken: „Anbieter sind
       sogar gesetzlich verpflichtet, eine anonyme Nutzung ihrer Dienste zu
       ermöglichen.“ Zumindest in Deutschland.
       
       Markus Beckedahl, der Gründer von [2][netzpolitik.org], sieht Facebook als
       den „besten Beweis, dass eine Klarnamenpflicht nicht hilft, zivilisiertere
       Debatten zu ermöglichen. Wohl aber verhindert eine Klarnamenpflicht, dass
       intelligente Kommentare geschrieben werden, denn mancher will nicht für
       jede heutige Meinung in Zukunft belangt werden.“ Die Vertretungsprofessorin
       für Mediensoziologie an der Universität Trier, Nicole Zillien, findet, dass
       die Klarnamenpflicht dennoch einen Feldversuch wert ist: „Denn ein
       freiheitlicher Diskurs ist im Onlinedickicht der Trolle und Spams aktuell
       kaum noch auszumachen.“
       
       Für Anna Troberg, die Vorsitzende der schwedischen Piratenpartei, gibt es
       „tausend gute Gründe, sich anonym im Netz äußern zu wollen.“ Zum Beispiel:
       „Vielleicht bist du ein schwuler Teenager, der noch zu Hause lebt und nicht
       vor seinen Eltern geoutet werden will. Oder eine Krankenschwester, die vom
       schlechten Umgang mit alten Menschen in ihrem Altersheim berichten will.“
       Beim Versuch, übelmeinende Kommentare zu unterbinden, bringe man auch die
       Stimmen zum Schweigen, die von der Gesellschaft gehört werden müssten.
       
       „Unter einem Pseudonym kommentieren zu können, gehört zu den wichtigsten
       Errungenschaften des Internets“, sagt auch Vera Bunse aus der Redaktion von
       [3][carta.info]. Und sie warnt: „Die Konsequenz aus einer rigiden
       Klarnamenpflicht wäre die Identitätsüberprüfung durch Angabe der
       Ausweisnummer im Netz und deren Abgleich mit einer Datenbank. Wollen wir
       das wirklich?“
       
       Die sonntaz-Frage beantworten außerdem Hans-Peter Uhl, innenpolitischer
       Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marcus Stölb, Leiter des Trierer
       Onlineportals 16vor und die taz-Leser Horst Seeger und Frank Schroeder in
       der aktuellen sonntaz vom 31. August/1. September 2013.
       
       31 Aug 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.huffingtonpost.com/
 (DIR) [2] http://netzpolitik.org/
 (DIR) [3] http://www.carta.info/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laura Hofmann
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Streitfrage
 (DIR) Klarnamen
 (DIR) Kommentar
 (DIR) Trolle
 (DIR) Huffington Post
 (DIR) Internet
 (DIR) Internet
 (DIR) Knigge
 (DIR) Datenschutz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Der sonntaz-Streit: Anonyme Kommentare verbieten?
       
       Die „Huffington Post“ will eine Klarnamenpflicht für ihre User einführen.
       Kann das die Debattenkultur im Internet bereichern?
       
 (DIR) Die Knigge-Frage: Unterwegs mit falschem Namen
       
       Im Mailabsender steht „zorngottes“ oder „flitzpiepe“, auf Facebook
       kommentiert „Rainer Wahnsinn“. Darf man falsche Mailadressen oder Namen
       benutzen?
       
 (DIR) Urteil im Klarnamen-Streit: Schlappe für Facebook-Kritiker
       
       Facebook-Nutzer müssen sich weiter mit Klarnamen registrieren. Die
       Beschwerden von Datenschützern wurden von einem Gericht erneut abgelehnt.