# taz.de -- taz.nord-Umfrage: „Was halten Sie vom Klagerecht für Tierschützer?“
       
       > Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) arbeitet an einer
       > Gesetzesänderung: Künftig sollen Verbände und damit auch Tierschützer
       > klagen können, wenn sie beim Bau von Großanlagen wie der Hähnchenfabrik
       > in Wietze den Tierschutz gefährdet sehen.
       
 (IMG) Bild: Puten hinter Gittern: Dabei geht es diesen Tieren noch relativ gut.
       
       BREMEN taz | In Niedersachsen sollen Tierschutzverbände in Zukunft gegen
       Tierrechtsverletzungen klagen können. Die taz.nord hat betroffene
       Tiernutzer und Tierschützer gefragt, was sie von dem neuen Gesetz halten.
       
       Heinrich Dierkes, 55, Vorsitzender Interessengemeinschaft der
       Schweinehalter Deutschland e.V.: 
       
       Ich bin seit 36 Jahren Schweinehalter und habe große Bedenken gegen das
       Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine. So richtig wissen wir
       Schweinehalter nicht, was auf uns zukommt. Wird ein Verbandsklagerecht für
       ideologische Kampfführung und Profilierungsversuche der Tierschutzvereine
       missbraucht oder geht es wirklich um die Sache?
       
       Denn in puncto Tierschutz ist viel angestoßen worden. Ich sitze für die
       Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands mit Vertretern der
       Tierschutzverbände an vielen Tischen, unter anderem beim niedersächsischen
       Tierschutzplan. Die Tierhalter bewegen sich, über den Weg des Gespräches.
       Daher kann ich nicht verstehen, dass erst ein weiterer riesiger
       Verwaltungsapparat aufgebaut werden soll, der außer Kosten,
       Rechtsunsicherheit und Verzögerungen keinem hilft. Auch dem Tierschutz
       nicht! Mit diesem Gesetz würde Tierschutzvereinen eine höhere Sachkompetenz
       hinsichtlich der Tierhaltung zugesprochen als entsprechend ausgebildeten
       Landwirten, Tierwirten oder Tierärzten. Für mich heißt das verkehrte Welt.
       Darum ist für mich klar: Die neuen Klagemöglichkeiten werden Investitionen
       für eine tiergerechtere und auch zukünftig wettbewerbsfähige
       Schweinehaltung massiv erschweren.
       
       Eckehard Niemann, 65, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
       Landwirtschaft (AbL) in der Koordination des Netzwerks Bauernhöfe statt
       Agrarfabriken: 
       
       Wir von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
       unterstützen das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung nachdrücklich. Als
       Mitträger des Bürgerinitiativen- und Verbände-Netzwerks „Bauernhöfe statt
       Agrarfabriken“ haben wir das Verbandsklagerecht für anerkannte
       Tierschutzverbände ja auch schon lange gefordert. Nur so kann der im
       Grundgesetz verankerte Schutz der Tiere in der Praxis eingefordert werden,
       auch in Genehmigungsverfahren für Agrarfabriken.
       
       Es liegt im Interesse der gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirte, dass
       so die Verstöße gegen bestehende rechtliche Tierschutzvorgaben aufgedeckt
       und verhindert werden. Es liegt im Interesse einer artgerechten Tierhaltung
       auf Bauernhöfen, dass die systematische Anpassung von Tieren an
       agrarindustrielle Stresshaltungsbedingungen in agrarindustriellen
       Dimensionen zukünftig beendet wird und damit auch die Verdrängung
       mittelständisch-bäuerlicher Strukturen. Wir haben ohnehin gute Erfahrungen
       gemacht mit der intensiven Diskussion, dem praxisorientierten
       Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden –
       gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund haben wir das zukunftweisende
       Neuland-Programm für artgerechte Nutztierhaltung erarbeitet.
       
       Gabi von der Brelie, 56, Sprecherin Landvolk Niedersachsen: 
       
       Das Landvolk Niedersachsen sieht keinen Bedarf für ein Verbandsklagerecht
       Tierschutz. Die Verantwortung für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung
       liegt bei unseren Landwirten. Der Gesetzgeber hat dazu ein umfangreiches
       Regelwerk vom Stallbau über Tierhygiene und Fütterung bis hin zur
       Gesundheitsvorsorge und Schlachtung etabliert. Hier gelten für Deutschland
       im internationalen Vergleich ausgesprochen hohe Standards, denen sich
       unsere Tierhalter mit ihrem Berufsethos verpflichtet fühlen.
       
       Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine schwächt die Kompetenz und den
       Sachverstand der zuständigen Behörden und negiert die Verantwortung des
       einzelnen Tierhalters. Wir befürchten für unsere Tierhalter ein hohes Maß
       an Rechtsunsicherheit. Ein Verbandsklagerecht könnte die Genehmigungspraxis
       für neue Ställe verzögern und mit zusätzlichen Auflagen deutlich erschweren
       oder innovative neue Lösungen ausbremsen. Es ist nicht auszuschließen, dass
       auch bereits genehmigte Ställe nachträglich infrage gestellt werden. Die
       Folge wäre eine Flut von gerichtlichen Auseinandersetzungen, die unnötig
       Geld und Nerven kosten. Schließlich ist es juristisch umstritten, ob dem
       Land Niedersachsen überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine
       Verbandsklage für Tierschutz zukommt.
       
       Unsere Tierhalter möchten einen offenen Dialog über die weitere Entwicklung
       der Nutztierhaltung führen, dazu haben wir im Deutschen Bauernverband ein
       Leitbild erarbeitet. Das ist für uns eine Diskussionsbasis, wir sehen bei
       Tierschutzvereinen keine höhere Kompetenz in Sachen Nutztierhaltung als bei
       unseren Landwirten.
       
       Eckhard Wendt, 73, Vorsitzender, Arbeitsgemeinschaft für artgerechte
       Nutztierhaltung e. V.: 
       
       Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V. (Agfan)
       begrüßt die durch die rot-grüne Mehrheit in Niedersachsen beabsichtigte
       Einführung des Verbandsklagerechts. Es ist unerlässlich, um in Zukunft den
       Schutz wehrloser Tiere zu verbessern. Das gilt insbesondere für
       landwirtschaftliche Nutztiere, die derzeit oft unter Missachtung ihrer
       natürlichen Bedürfnisse wie auch unter Verletzung einschlägiger Gesetze
       einseitig wirtschaftlichen Interessen unterworfen und extrem ausgebeutet
       werden.
       
       Die im Zusammenhang mit der Nutztierhaltung wiederholt aufgedeckten
       Skandale verdeutlichen, dass der Vollzug des Tierschutzgesetzes
       unzureichend ist. Daran wird die jetzt von Minister Meyer angekündigte
       Aufstockung der betreffenden Planstellen bei den Veterinärbehörden auch
       nicht viel ändern können. Wir vermissen nämlich bei manchen Amtsveterinären
       sogar die Bereitschaft, ihrer gesetzlichen Garantenpflicht nachzukommen.
       
       Das Wehgeschrei des Bauernverbands und der Lobbyverbände der
       Fleischindustrie ist entlarvend und offenbar Ausdruck ihres schlechten
       Gewissens: Wer sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält, braucht das
       Verbandsklagerecht nicht zu fürchten. Allein schon wegen der damit
       verbundenen Kosten wird kein Verband leichtfertig klagen.
       
       Edmund Haferbeck, 56, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung, Peta
       Deutschland e. V.: 
       
       Die Pläne zur Einführung eines Verbandsklagerechts in Niedersachsen sind
       überfällig und kommen leidlich spät, nachdem der Tierschutz als
       Staatsschutzziel schon 2002 in die Verfassung der Bundesrepublik
       Deutschland aufgenommen worden ist. Es ist bezeichnend, dass nur
       fortschrittlich orientierte Bundesländer (Bremen, Nordrhein-Westfalen,
       Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg, Saarland, Niedersachsen) eine
       solche Möglichkeit für Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen eröffnen,
       die bislang keinerlei justiziablen Rechte haben (außer der (Straf-)Anzeige
       bei Staatsanwaltschaft oder Veterinäramt).
       
       Alle Tiernutzungsbranchen stöhnen über ihr zu Recht schlechtes Image,
       welches sich aber nur durch die effektive Öffentlichkeitsarbeit vor allem
       von Peta Deutschland e. V. so entwickelt hat, weil viele BürgerInnen diese
       Informationen wahrnehmen und auch positiv verinnerlichen konnten. Warum
       soll z. B. ein Intensivtierhaltungsstall, der unmittelbare negative
       Auswirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft hat und immer (!) mit dem Leid
       der dort gehaltenen Tiere einhergeht, nicht gerichtlich auf ein Mehr an
       Schutz gerichtlich überprüft werden dürfen, was im Umwelt- und
       Naturschutzrecht seit Jahrzehnten bereits möglich ist?
       
       Die Tiere haben aber seit 2002 verfassungsrechtlich gleichgezogen, nur der
       Gesetzgeber hat diesen Grundgesetz-Artikel ausgebremst. Die
       Auseinandersetzungen werden von der Straße und aus den undercover besuchten
       Ställen auf die Gerichtsebene verlagert, dies dient dem Rechtsfrieden und
       damit allen beteiligten Kontrahenten.
       
       Stefan Treue, 49, Direktor, Deutsches Primatenzentrum Göttingen: 
       
       Für den Bereich der Tierversuchsforschung sehe ich einem Verbandsklagerecht
       mit Sorge entgegen. Das gerade in Kraft getretene neue deutsche
       Tierschutzgesetz erlaubt nur Tierversuche, die unerlässlich und ethisch
       vertretbar sind und für die es keine Alternativmethoden gibt. Jeder
       Tierversuch muss behördlich genehmigt werden, unter Beteiligung einer
       Kommission, in der auch Tierschutzverbände vertreten sind. Über die
       Durchführung der Tierversuche wachen staatlich vereidigte Amtstierärzte.
       
       Diese Konstruktion ist bewährt und international vorbildlich. Sie
       garantiert den Tierschutz UND ermöglicht essentielle biomedizinische
       Forschung. In diesem Umfeld ist ein Verbandsklagerecht nur ein Instrument,
       um Forscher und Behörden in langwierige Gerichtsverfahren zu zwingen. Dies
       dient nicht dem Tierschutz, hat aber fatale Folgen für die
       wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Niedersachsen. Wie kann es hier
       der Gerechtigkeit und dem Tierschutz dienen, wenn privaten Organisationen
       die Entscheidung überlassen wird, wo Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
       vorliegen oder wie dieses anzuwenden ist, statt diese Aufgabe bei den dafür
       zuständigen Behörden und Amtstierärzten/-innen zu lassen und diese dafür
       ausreichend auszustatten?
       
       Birgit Fischer, 59, Hauptgeschäftsführerin Verband forschender
       Arzneimittelhersteller: 
       
       Der Tierschutz hat zu Recht einen hohen Stellenwert. Das spiegelt sich in
       dem gerade erst erneuerten deutschen Tierschutzrecht wider, an dessen
       Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Tierschutzverbände mitgewirkt
       haben – wie sie auch bei der Genehmigung von Tierversuchen mitwirken. In
       der medizinischen Forschung sind Tierversuche zum Schutz der Menschen
       rechtlich vorgeschrieben.
       
       Ein Verbandsklagerecht hätte in diesen Fällen negative statt positive
       Wirkungen. Vorhaben, die bereits genehmigt, vorab nach strengen Maßstäben
       behördlich geprüft und als gerechtfertigt eingestuft wurden, stünden den
       Klagen von Verbänden der Tierversuchsgegnerinnen und -gegnern gegenüber.
       Auch wenn jede einzelne Klage viele Monate später abschlägig beschieden
       würde, wäre die biomedizinische Forschung in Deutschland wesentlich
       behindert und der medizinische Fortschritt beeinträchtigt. Das aber wäre
       ein zu hoher Preis für das Schaffen einer juristischen Option, von der der
       Tierschutz wenig hat.
       
       Hermann Grupe, 57, agrarpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im
       Niedersächsischen Landtag: 
       
       Wir lehnen ein Verbandsklagerecht ab. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat
       in Niedersachsen das Instrument des „Tierschutzplans Niedersachsen“
       eingerichtet, in dem Kritik an Nutztierhaltungen aufgegriffen wurde.
       Kritikpunkte sollten im Dialog mit Tierschutzorganisationen und
       wissenschaftlichen Einrichtungen möglichst einvernehmlich gelöst werden.
       Dieses Instrument und das Vorgehen sehen wir im Verbund mit ausreichenden
       Kontrollen als die bessere Variante im Vergleich zu einem einseitigen
       Klagerecht von Funktionären an. Behörden können zudem bereits heute gegen
       Verstöße gegen Tierschutzregeln vorgehen. Wir brauchen keine Klageflut vor
       den Gerichten, sondern eine lösungsorientierte Debatte über Transparenz und
       Tierwohl in der Landwirtschaft sowie ein gesetzeskonformes Vorgehen der
       staatlichen Behörden bei Verstößen. Das Klagerecht der Umweltverbände wird
       unserer Meinung nach schon viel zu oft missbraucht. Ich befürchte, dass ein
       Verbandsklagerecht im Tierschutz zu einer Klageflut führt, welche die
       Gerichte überlasten und die Ermittlungen bei Rechtsverstößen somit eher
       behindern wird.
       
       Professor Dr. Thomas Blaha, 66, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
       (TiHo) und Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.: 
       
       Nicht gegeneinander sondern miteinander für den Tierschutz arbeiten Ein
       solches Gesetz soll anerkannten, rechtsfähigen Tierschutzvereinen ein
       Verbandsklagerecht einräumen, um stellvertretend Ansprüche von Tieren auch
       vor Gericht einklagen zu können. Dabei geht es in erster Linie darum, dass
       Tierschutzverbände gegen ein „Zuwenig“ Tierschutz bei vermeintlichen wie
       echten tierschutzdefizitären Entscheidungen von Behörden klagen können. Die
       Tierärztliche Hochschule ist als eine der deutschen Ausbildungsstätten für
       Tierärzte, also auch der amtlichen Tierärzte, beauftragt, die tierärztliche
       Ausbildung so zu gestalten, dass der tierschutzrechtliche Vollzug allen
       gesetzlichen Bestimmungen entspricht und bei Einhaltung der
       Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Tiere erfolgt. Sie schließt sich der
       Position der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. an, die weder
       in NRW noch in Bremen die Anerkennung für das dort bereits mögliche
       Verbandsklagerecht beantragt hat, da Klagen, also „vor Gericht ziehen“,
       meistens nur zu einer Verhärtung der Fronten führt. Hingegen dient die
       demokratisch ja mögliche, nicht-gerichtliche Einflussnahme durch eine
       wissenschaftlich begründete tierschutzfachliche Zusammenarbeit mit den
       Behörden den Tieren am Ende sehr viel mehr als Gerichtsprozesse.
       
       Stefan Johnigk, 44, Diplom-Biologe und Geschäftsführer von Provieh: 
       
       Provieh erhofft sich von der niedersächsischen Regierung eine wirksame
       Umsetzung des Staatsziels Tierschutz, wie er in der Landesverfassung
       verankert ist. Ein Verbandsklagerecht ist längst überfällig – in
       Niedersachsen wie auch auf Bundesebene. Zurzeit besteht ein rechtliches
       Ungleichgewicht und behördliches Vollzugsdefizit, wenn tierschutzrechtliche
       Vorschriften verletzt werden. Niedersachsen ist das Bundesland mit der
       höchsten Tierbestandsdichte. Gewerblichen Tiernutzern stehen alle
       Rechtswege und Klagebefugnisse offen, anerkannten Tierschutzorganisationen
       als den gemeinnützigen Sachwaltern der Tiere bleiben sie verwehrt. Das muss
       sich ändern, sonst bleibt Artikel 20 a des Grundgesetzes eine hohle Phrase.
       Wir brauchen als bundesweit aktiver Fachverband endlich die Möglichkeit, im
       Interesse der Tiere Feststellungs-, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
       erheben zu dürfen, sowie bei Bedarf in Verwaltungsverfahren mitzuwirken.
       Diese Rechte sollten – dem schleswig-holsteinischen Modell folgend – auch
       fachlich versierten Verbänden eingeräumt werden, die aufgrund ihrer
       Organisationsstruktur über keine regionalen Gliederungen im jeweiligen
       Bundesland verfügen.
       
       Helmut Dammann-Tamke, 51, agrarpolitischer Sprecher der
       CDU-Landtagsfraktion Niedersachsen: 
       
       Diese Pläne betrachte ich überwiegend mit Sorge und verbinde damit nur sehr
       wenig Hoffnung. Hoffnung dahingehend, zu einem breit getragenen
       gesellschaftlichen Konsens zu kommen, dass es legitim ist, Tiere, in
       welcher Form auch immer, zu nutzen. Sorge, dass einem Wirtschaftszweig die
       internationale Konkurrenzfähigkeit entzogen wird. Die Erfahrung zeigt, dass
       es engagierte Menschen gibt, die jede Verbesserung im Rahmen einer
       Tierhaltung sofort zum Standard erklären, um dann weitergehende Forderungen
       zu stellen. Fakt ist: Die Genehmigung und Überwachung von Stall- und
       Tierhaltungsanlagen ist in Deutschland klar geregelt und ich sehe hier
       keinen „rechtsfreien Raum“.
       
       Das heißt nicht, dass es Situationen/Fälle gibt, in denen seitens der
       Überwachungsbehörden oder der Justiz gehandelt werden muss. Dies wird sich
       auch nach Einführung einer Verbandsklage nicht ändern. Minister Remmel
       (NRW) hat in einem Interview in der Zeitschrift Tierrechte (2/13) zu dieser
       Thematik gesagt: „Das Gesetz sollte von den Tierschutzvereinen nicht als
       Aufforderung missverstanden werden, eine Struktur der Parallelüberwachung
       aufzubauen.“
       
       Wenn dem so ist, dann frage ich mich, wofür ein solches Gesetz bzw. wie
       soll das in der Praxis ablaufen?
       
       Vera Steder, 65, Vorsitzende des niedersächsischen Landesverbandes im
       Deutschen Tierschutzbund: 
       
       Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Niedersachsen begrüßen
       die Pläne der Landesregierung, das Verbandsklagerecht in Niedersachsen
       einzuführen: Seriöse Tierschutzorganisationen erhalten auf diese Weise das
       Recht, den Schutz von Tieren einzuklagen.Denn es kann nicht sein, dass
       Tiernutzer ihr Recht jederzeit durchsetzen können, aber für die Tiere
       bisher niemand vor Gericht das Wort erheben darf. Vor allem nicht vor dem
       Hintergrund, dass der Tierschutz seit dem 1. August 2002 als Staatsziel im
       Grundgesetz festgeschrieben ist. Das Klagerecht für den Tierschutz ist ein
       wichtiges Instrument und logische Konsequenz, um dieses Staatsziel endlich
       auch praktisch umzusetzen. Die Verbandsklage ist im Bereich des
       Naturschutzes schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Da nur
       Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter
       Beweis gestellt haben, vom Staat als klageberechtigt zugelassen werden,
       muss auch nicht befürchtet werden, dass eine Klageflut auf die Gerichte
       zukommt. Niedersachsen kann nun auch mit dazu beitragen, um diesem
       wichtigen Rechtsinstrument auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen.
       
       2 Sep 2013
       
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