# taz.de -- Klage gegen Wahlergebnis abgewiesen: Im Norden bleibt alles, wie es ist
       
       > Das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 bleibt
       > unangetastet. Ein Gericht hat die Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde
       > abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Bömskes für die dänische Minderheit.
       
       SCHLESWIG dpa | Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das
       Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 abgewiesen.
       Mit der Entscheidung vom Freitag bleibt die hauchdünne Regierungsmehrheit
       von SPD, Grünen und SSW unangetastet. Auch die Fünf-Prozent-Sperrklausel
       hat Bestand.
       
       In dem Verfahren ging es im Kern um die Frage, wie der von der
       Fünf-Prozent-Hürde befreite SSW (Südschleswigscher Wählerverband) rechtlich
       zu behandeln ist. Die Partei der dänischen Minderheit bekam drei Mandate,
       obwohl sie nur 4,6 Prozent der Stimmen erhielt.
       
       Vertreter der Jungen Union wollten mit ihrem Gang an das Verfassungsgericht
       die Ein-Stimmen-Mehrheit der Koalition unter Führung von Ministerpräsident
       Torsten Albig (SPD) kippen.
       
       Die Kläger hatten angeführt, die Privilegierung des SSW verstoße gegen die
       Grundsätze der Erfolgswertgleichheit der Stimmen und der Chancengleichheit
       der Parteien. Außerdem bezweifeln sie den Charakter des SSW als Partei der
       dänischen Minderheit und halten seine Befreiung von der Sperrklausel für
       verfassungswidrig.
       
       13 Sep 2013
       
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