# taz.de -- Befangenheitsantrag im Zschäpe-Prozess: Streit ums Geld
       
       > Lediglich 5.000 Euro soll ein Verteidiger von Zschäpe für seine Arbeit im
       > gesamten Verfahren bekommen. Die Anwälte wehren sich mit einem
       > Befangenheitsantrag.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklage Beate Zschäpe mit ihren Anwälten Wolfgang Stahl (l) und Wolfgang Heer.
       
       MÜNCHEN dpa | Nach einem Streit über die Rechtsanwaltsvergütung im
       NSU-Prozess haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen
       Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des Strafsenats gestellt. Das
       Gericht hatte dem Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl für seine Arbeit
       während des Ermittlungsverfahrens 5.000 Euro Vorschuss bewilligt – für den
       Zeitraum von etwa einem Jahr.
       
       Nach Ansicht der Anwälte ist dies zu wenig, um auch nur die laufenden
       Kanzleikosten zu decken. Dies führe „faktisch zu einer wesentlichen
       Beschränkung und Behinderung“ der Verteidigung, heißt es in dem Antrag, der
       der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
       
       Anwalt Stahl hatte einen Vorschuss von mindestens 77.000 Euro gefordert.
       Nach seiner Darstellung – die das Gericht ausdrücklich für
       „nachvollziehbar“ hält – hatte er im Ermittlungsverfahren etwa 770 Stunden
       an dem Fall gearbeitet.
       
       Endgültig festgelegt wird die Vergütung erst nach Ende des Prozesses - doch
       erfahrungsgemäß ist nicht damit zu rechnen, dass dann noch sehr viel Geld
       nachkommt.
       
       ## Kanzleikosten laufen weiter
       
       „Wir wussten, dass man von einer Pflichtverteidigung nicht reich wird“,
       sagte Zschäpes Anwältin Anja Sturm in einer Verhandlungspause. „Aber wir
       müssen weiterhin unsere monatlichen Kanzleikosten und unseren
       Lebensunterhalt bestreiten, und das ist auf Basis dieser Entscheidung nicht
       möglich.“
       
       Außerdem kritisieren die Anwälte eine Formulierung aus dem Beschluss des
       Gerichts. Darin heißt es, das Verfahren sei „im Hinblick auf die
       tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig“. Diese
       Formulierung begründe die Sorge, das Gericht sei „innerlich nicht mehr
       neutral“, heißt es in dem Antrag der Verteidiger.
       
       Der Richter, der den Beschluss formuliert hat, sei „offenkundig davon
       überzeugt, dass dem Senat ein Tatnachweis ,gelingen' werde“.
       
       Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin bei den Mordanschlägen des
       „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) angeklagt. Der
       Neonazi-Terrorgruppe werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt.
       
       ## Nebenkläger sprechen von Verzögerung
       
       Nebenklageanwältin Seda Basay bezeichnete den Befangenheitsantrag der
       Zschäpe-Verteidigung als „peinlich“. "In der Sache stimmt es, dass 5.000
       Euro Vergütung für das Ermittlungsverfahren zu wenig sind. Aber das ist
       kein Befangenheitsgrund. Der Antrag dient einfach der Verzögerung des
       Verfahrens.“
       
       Eigentlich wollte sich das Gericht am Dienstag mit dem Mord an Mehmet
       Turgut am 25. Februar 2004 befassen. Zwei seiner Brüder sind deshalb als
       Nebenkläger im Gerichtssaal erschienen. Ob die Verhandlung wie geplant mit
       Zeugenvernehmungen fortgesetzt wird, war zunächst nicht abzusehen.
       
       Am Nachmittag wurde die Verhandlung erneut unterbrochen: Aufgrund der
       Stellungnahmen der Richter zu dem ersten Befangenheitsantrag kündigte
       Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer einen zusätzlichen Befangenheitsantrag
       an.
       
       17 Sep 2013
       
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