# taz.de -- EuGH zur unternehmerischen Freiheit: Blöd für die Schafe
       
       > Die Chip-Kennzeichnung von Schafen ist notwendig, urteilt der EuGH. Der
       > Seuchenschutz rechtfertige das höhere Entzündungsrisiko für die Tiere.
       
 (IMG) Bild: Bob Marley hätte dieses Rasta-Schaf sicher gefallen.
       
       FREIBURG taz | Schafe müssen auch weiterhin mit einem elektronischen Chip
       gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
       Luxemburg. Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Schäfer sei
       zur Eindämmung von Tierseuchen gerechtfertigt.
       
       Die Maßnahme wurde von der EU im Jahr 2004 beschlossen und ist eine
       Reaktion auf die Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001. Damals wurden mehrere
       Millionen Tiere getötet, um die Seuche einzudämmen. Die Schäfer erhielten
       dafür Entschädigungen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Nach Ansicht der
       Agrarminister wurden aber unnötig viele Tiere getötet, weil die
       Kennzeichnung der Schafe bisher unzureichend war.
       
       Früher trugen Schafe nur eine Ohrmarke, die sie einem Ursprungsbetrieb
       zuordnete. Für alle Schafe, die ab Juli 2005 geboren wurden, gilt ein neues
       System. Sie erhalten eine individuelle 12-stellige Nummer, die in einer
       sichtbaren Ohrmarke und zusätzlich in einem elektronischen Chip
       festgehalten wird. Jeder Schäfer muss ein Bestandsregister über seine
       Schafe führen, und jeder EU-Staat ein Zentralregister über die
       Schäfereibetriebe und ihren Bestand.
       
       Der Schäfer Herbert Schaible aus Aidlingen in Baden-Württemberg klagte mit
       Unterstützung der Schäferverbände gegen diese Regelung, die er
       unverhältnismäßig findet. Das alte Kennzeichnungssystem wäre bei
       konsequenter Umsetzung ausreichend gewesen, argumentierte er. Die Kosten
       der Chips seien mit rund 20 Euro pro Jahr und Schaf zu hoch. Außerdem
       erhöhten Ohrmarken mit Chips das Entzündungsrisiko, weil sie schwerer seien
       als die alten Ohrmarken.
       
       Der EuGH sah in dem neuen System dennoch einen „erforderlichen“ Eingriff in
       die unternehmerische Freiheit. Die Einzelkennzeichnung der Schafe erhöhe
       die Rückverfolgbarkeit der Tiere deutlich, so dass Ansteckungswege besser
       abgeschätzt werden können. Auch wenn fünf Prozent der Chips verloren gingen
       oder nicht funktionierten, sei das System insgesamt „geeignet“. Für die
       Einführung des neuen Systems könnten die Schäfer finanzielle Beihilfen
       bekommen. Die höhere Entzündungswahrscheinlichkeit sei hinzunehmen, weil ja
       auch die Eindämmung von Seuchen zum „Wohlbefinden“ der Tiere beitrage.
       
       Dass die EU bisher auf eine vergleichbare Pflicht zur Einzelkennzeichnung
       von Schweinen und Rindern verzichtet, hält der EuGH nicht für
       diskriminierend. Die Ansteckungswahrscheinlichkeit bei Schafen, die
       herumziehen, sei höher.
       
       17 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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