# taz.de -- Tierschutz: Das Krokodil im Nil
       
       > Mit einer Gefahrtierverordnung werden Hamburger künftig besser vor
       > Tigern, Hyänen und Skorpionen geschützt – sofern die Einhaltung auch
       > kontrolliert wird.
       
 (IMG) Bild: Extrem alt: Krokodile zählen zu den letzten noch lebenden Archosauriern und sind somit Vettern der Dinosaurier.
       
       Hamburg soll sicherer werden, findet die allein regierende SPD. Und deshalb
       will der Senat am heutigen Dienstag eine Verordnung verabschieden, mit der
       die Haltung gefährlicher Tiere verboten oder zumindest erschwert werden
       soll.
       
       Danach gelten Tiere als gefährlich, „die auf Grund ihrer Körperkräfte,
       körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere
       Tiere erheblich verletzen oder töten können“, heißt es im Gesetzestext.
       Deren Haltung soll nur noch mit Genehmigung erlaubt sein, ansonsten droht
       eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. „Ein Krokodil gehört in den Nil“,
       begründet SPD-Gesundheitspolitiker Martin Schäfer seinen Vorstoß.
       
       Mit dem Gefahrtiergesetz „soll der Tierschutz, aber auch der Schutz der
       Menschen vor gefährlichen Tieren gestärkt werden“, hatte
       Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erklärt, als sie die
       Vorlage eines solchen Gesetzes ankündigte. Ende Mai war es von der
       Bürgerschaft beschlossen worden. Zum Inkrafttreten ist aber noch die genaue
       Bestimmung der als gefährlich geltenden Tiere notwendig – und eben die soll
       jetzt nachgereicht werden.
       
       Diese Liste enthält im Wesentlichen zehn Klassen und Familien von Tieren.
       Darunter fallen sämtliche giftigen Spinnen, Skorpione aller Art, Krokodile
       und sonstige Panzerechsen sowie sonstige große Echsen wie Warane. Auch
       Wölfe und Hyänen dürfen nur noch mit Genehmigung gehalten halten, ebenso
       sämtliche Großkatzen vom Puma bis zum Königstiger sowie alle Großbären.
       Außerdem ist die Haltung von Menschenaffen – Gorilla, Schimpanse, Orang
       Utan – und auch Pavianen ohne Erlaubnis strafbar.
       
       Etwas unübersichtlich wird es bei den Schlangen. Im Grundsatz aber ist
       künftig die Haltung fast aller Riesenschlangen – Anakondas, Boas, Pythons
       und andere – sowie Dutzender von Giftschlangen von der Klapperschlange bis
       zur Kobra genehmigungspflichtig. „Es geht um die artgerechte Haltung“, sagt
       Schäfer, „und um den Schutz der Halter.“
       
       Sicherlich gehe ein Großteil der Menschen sorgsam mit den eigenen
       exotischen Tieren um. Dennoch müssten Halter künftig Kenntnisse über ihre
       Tiere sowie eine sichere Unterbringung nachweisen. Denn viele Exemplare
       reagieren durchaus gefährlich, wenn sie sich bedroht fühlen.
       
       Deshalb gibt es immer wieder Vorfälle mit verletzten Haltern oder sonstigen
       gefährdeten Personen. Darunter beispielsweise den Fall eines Hamburgers,
       der mehrere Giftschlangen in seiner Wohnung hielt und zwei Mal
       lebensgefährlich verletzt worden war – einmal von einer Gabunviper, ein
       anderes Mal von einer Klapperschlange. „Wir müssen manche Leute – und vor
       allem ihre Nachbarn – auch vor sich selbst schützen“, sagt Schäfer.
       
       Offen ist indes, wie das Gesetz kontrolliert werden soll.
       Wohnungsdurchsuchungen auf der Jagd nach Vipern und Vogelspinnen soll es
       nicht geben. So bleibt es wohl bei Zufallsfunden – wenn der grollende
       Leopard die Nachtruhe stört.
       
       21 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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