# taz.de -- Urteil zum Urheberrecht: Kein Verstoß bei Karl Valentin
       
       > Laut dem Oberlandesgericht München muss ein Online-Versandhändler nicht
       > für Inhalte von E-Books haften. Der Fall landet aber wohl vor dem BGH in
       > Karlsruhe.
       
 (IMG) Bild: Keine Unterlassung wert: das E-Book bei Amazon.
       
       MÜNCHEN dpa | Internet-Versandhändler haften laut einem Urteil des
       Oberlandesgerichts München nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen
       E-Books.
       
       Der Senat verglich den Online-Vertrieb in seiner Entscheidung am Donnerstag
       mit dem Buchhandel, der auch nicht den Inhalt seines Sortiments auf etwaige
       Urheberrechtsverstöße abklopfen könne. „Keiner, der seine Urheberrechte
       verletzt sieht, wird gegen den einzelnen Buchhändler vorgehen“, sagte der
       Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein.
       
       Im konkreten Fall ging es um einen Sketch des bayerischen Komikers Karl
       Valentin. Dessen Enkelin Anneliese Kühn hält die Urheberrechte an seinen
       Werken. Im November 2011 entdeckte sie im „Kindle-Shop“ auf amazon.de das
       E-Book „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“ – und darin einen
       Auszug aus dem Sketch ihres Großvaters über den „Buchbinder Wanninger“.
       
       Kühn sah darin eine Urheberrechtsverletzung und mahnte Amazon ab. Der
       E-Book-Titel wurde daraufhin aus dem Angebot entfernt, die geforderte
       Unterlassungserklärung gab Amazon aber nicht ab.
       
       ## Richter leisten Pionierarbeit
       
       Kühn klagte gegen die Amazon Media. Sie wollte so feststellen lassen, dass
       der Internet-Versandhandel für die von ihm vertriebenen elektronischen
       Bücher haftbar ist. Dies wurde nun vom Oberlandesgericht abgewiesen (Az.:
       29 U 885/13). Schon vor dem Landgericht München hatte Valentins Enkelin im
       Januar eine Niederlage erlitten.
       
       „Wir leisten hier ein bisschen Pionierarbeit“, sagte Richter Zwirlein. Für
       einen Unterlassungsanspruch gebe es mehrere mögliche Grundlagen, von denen
       hier aber keine greife. „Solange er's nicht weiß, haftet er nicht“, sagte
       Zwirlein über den Online-Versandhandel und mögliche
       Urheberrechtsverletzungen. Schuldhaft hätte der Händler nur gehandelt, wenn
       er auf die Abmahnung nicht reagiert hätte.
       
       Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Problemstellung hat das OLG die
       Revision gegen seine Entscheidung zugelassen. Anwalt Peter Reinke kündigte
       auch sogleich an, vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu ziehen.
       
       Auch der „Buchbinder Wanninger“ – eine der berühmtesten Figuren von Karl
       Valentin – wird im Sketch mehrfach weitergereicht. Er will von der Baufirma
       Meisel & Compagnie telefonisch Auskunft, wohin er seine Rechnung schicken
       soll, und stolpert von einem Ansprechpartner zum nächsten. Als er endlich
       am Ziel scheint, ist es zu spät: „Wir haben jetzt Büroschluss, rufen Sie
       doch morgen bitte wieder an.“
       
       24 Oct 2013
       
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