# taz.de -- Koalitionsverhandlungen zur Lohnlücke: Gleiches Geld für gleiche Arbeit
       
       > Die Arbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung will, dass Frauen
       > nicht mehr durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.
       
 (IMG) Bild: Macht die gleiche Arbeit wie Männer. Kriegt sie auch den gleichen Lohn?
       
       BERLIN taz | Eine „gute Nachricht für viele Frauen“ nannte
       SPD-Vizevorsitzende Manuela Schwesig das Ergebnis der
       Koalitionsarbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung: Die Lohnlücke
       zwischen Frauen und Männern soll geschlossen werden.
       
       Durchschnittlich 23 Prozent verdienen Frauen hierzulande weniger als
       Männer. Die Gründe: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Aber auch die
       vor allem von Frauen ausgeübten Teilzeit- und Minijobs, Kinderauszeiten
       sowie die vielfach schlechter bezahlten „Frauenberufe“. Das muss anders
       werden, haben Union und SPD jetzt beschlossen: Frauen müssen genauso
       bezahlt werden wie Männer.
       
       Wie erreicht man das? Zum Beispiel durch eine größere Transparenz. Alle im
       Unternehmen sollen erfahren dürfen, was KollegInnen verdienen, die die
       gleichen Tätigkeiten ausüben. Bislang gibt es dieses Auskunftsrecht nicht.
       Zudem sollen Unternehmen gezwungen werden, „anonymisierte Entgeltberichte“
       vorzulegen. Außerdem sollen sie dokumentieren, wie sie die
       Entgeltungleichheit überwinden.
       
       ## Ziel: Gesetzentwurf
       
       Um die Lohnlücke zu berechnen, gibt es verschiedene Instrumente. Zum
       Beispiel das durch das Familienministerium beworbene Verfahren logib-D. Das
       berücksichtigt Aspekte wie Teilzeit, Kinder, Alter – und rechtfertigt
       dadurch am Ende eine schlechtere Bezahlung.
       
       Das sei der falsche Weg, meint Elke Ferner. „Gleichwertige Tätigkeiten
       müssen miteinander verglichen und bewertet werden“, sagt die Vorsitzende
       des Arbeitskreises Sozialdemokratischer Frauen, die mit am
       Verhandlungstisch sitzt. Beispiel: An der Aldi-Kasse ist es egal, ob jemand
       als Minijobberin, als Teilzeitkraft oder auf einer Vollzeitstelle arbeitet
       – gleicher Job muss gleiches Geld bringen. Ziel dieser Idee ist ein
       Gesetzentwurf, Details sind allerdings noch offen.
       
       Einen ähnlichen Gesetzentwurf hatte die SPD-Fraktion im Bundestag im April
       2011 beschlossen, damals in der Opposition. Ein Fazit damals: Eine
       Veröffentlichung von Gehältern, wie in Skandinavien üblich, sei hierzulande
       nicht zu vermitteln.
       
       ##
       
       11 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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