# taz.de -- Lohnspanne in Deutschland: Der Chef verdient 170-mal mehr
       
       > Großunternehmen sollen das Verhältnis der Löhne von Vorständen und
       > normalen Mitarbeitern veröffentlichen. Das planen Union und SPD.
       
 (IMG) Bild: Der Vorstand bekommt 170-mal mehr als sie: VW-Arbeiter in Wolfsburg.
       
       FREIBURG taz | Auch in Deutschland soll eine allzu [1][große Spreizung
       zwischen Top- und Normalverdienern] verhindert werden. Dazu haben Union und
       SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen eine Transparenzregel
       vereinbart. Danach müssen Unternehmen künftig das Verhältnis von normalen
       Löhnen zu Vorstandsbezügen veröffentlichen. Ein feste Grenze wie bei der
       Schweizer 1:12-Initiative ist aber nicht vorgesehen.
       
       Im Jahr 2011 verdienten die Vorstände der deutschen DAX-30-Konzerne im
       Mittel 53 Mal so viel wie durchschnittliche Beschäftigte ihrer Firma. Das
       ergab eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die größten
       Unterschiede gab es demnach bei Volkswagen. Dort hätten die
       Vorstandsmitglieder 170 Mal so viel erhalten wie ein durchschnittlicher
       Beschäftigter. Bei den meisten DAX-Konzernen lag das Verhältnis zwischen
       1:30 und 1:90.
       
       In der deutschen Politik ist die Höhe der Vorstandsvergütung schon seit
       Jahren ein Thema. Bisher versuchte der Bundestag allerdings nur indirekt zu
       steuern. So beschloss die rot-grüne Koalition das
       Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz. Danach müssen börsennotierte
       Unternehmen den Verdienst ihrer Vorstände im Jahresabschluss
       veröffentlichen. Die Summen können dann zentral in einem Register
       recherchiert werden.
       
       Die vorige große Koalition beschloss 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der
       Vorstandsvergütung. Danach müssen die Vorstandsbezüge im Plenum des
       Aufsichtsrats beschlossen werden. Die bis dahin übliche Aushandlung in
       kleinen Ausschüssen genügt nicht mehr. Die Aufsichtsräte sollen auch
       persönlich haften, wenn sie unangemessen hohe Vergütungen absegnen.
       
       Union und SPD haben nun zwei weitere Maßnahmen verabredet. So sollen
       künftig auch die Aktionäre in der Hauptversammlung den Vorstandsbezügen
       zustimmen. Das hatten Anfang des Jahres Union und FDP schon im Bundestag
       beschlossen. Der rot-grün dominierte Bundesrat blockierte vor der
       Bundestagswahl jedoch ein Inkrafttreten.
       
       Auf Druck der SPD kommt nun hinzu, dass der Aufsichtsrat von
       börsennotierten Unternehmen ein Maximalverhältnis von Vorstandsbezügen und
       durchschnittlichem Arbeitnehmergehalt festlegen soll. „Die Veröffentlichung
       dieses Verhältnisses wird zu einer gewissen Zurückhaltung führen“, hofft
       die SPD-Verhandlungsführerin, Angela Kolb, Justizministerin in
       Sachsen-Anhalt.
       
       23 Nov 2013
       
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