# taz.de -- Altersversorgung für Staatsdiener: Pension mit 63 für Beamte
       
       > Beamte fordern eine Gleichbehandlung: Sie wollen höhere Pensionen für
       > Mütter und einen früheren Ruhestand für alle, die lange arbeiten.
       
 (IMG) Bild: Wollen auch von Rentenverbesserungen profitieren: Beamte
       
       BERLIN taz | Auch die Beamten wollen von der „Rente mit 63“ profitieren,
       die Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Verbesserte
       Mütterrenten sollen zudem auch Beamtinnen und Beamtengattinnen zugute
       kommen. „Wir fordern die wirkungsgleiche Übertragung der Verbesserungen in
       den Mütterrenten und bei den langjährig Versicherten“, sagte der
       Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, der taz.
       
       Über Pensionsverbesserungen für Beamte wurde bislang allerdings in der
       Politik kaum gesprochen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag
       vereinbart, dass Arbeitnehmer, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse
       eingezahlt haben, künftig ohne Abschläge schon im Alter von 63 Jahren in
       den Ruhestand gehen können.
       
       Zudem sollen Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ein
       zusätzliches Erziehungsjahr bei der Rente angerechnet werden. Beide
       Verbesserungen könnten mit 10 Milliarden Euro oder mehr an zusätzlichen
       Kosten pro Jahr zu Buche zu schlagen.
       
       Eine Übertragung der höheren Renten für Mütter und langjährig Versicherte
       auf die Beamtenversorgung sei „im Grundsatz möglich, aber politisch noch
       nicht diskutiert“, sagt Jörg Deml, Rentenexperte der SPD-Fraktion, der taz.
       
       ## Pensionen meist höher als Renten
       
       Kürzungen und Verbesserungen bei den Renten wurden in der Vergangenheit auf
       die Beamtenpensionen übertragen. Pensionen berechnen sich anders, dabei
       spielt das Bruttogehalt des letzten Dienstjahres eine entscheidende Rolle.
       Pensionen sind daher meist höher als gesetzliche Renten.
       
       Auch für Beamte werden allerdings Pensionsabschläge fällig, wenn sie vor
       Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters in Pension gehen. Dieses
       Eintrittsalter für Pensionäre wird entsprechend der „Rente mit 67“
       sukzessive erhöht.
       
       Beamtinnen, die Mütter von Kindern sind, die vor 1992 geboren wurden,
       erhielten bislang nur ein halbes Jahr an „Dienstzeit“ auf ihre Pension
       angerechnet. Wie die Verbesserungen der Mütterrenten in der gesetzlichen
       Rentenkasse auf die Pensionen übertragen werden könnten, müsste errechnet
       werden, sagte Frank Zitka, Sprecher des Deutschen Beamtenbundes.
       
       Frauen profitieren zwar von den höheren Mütterrenten, geraten aber bei der
       abschlagsfreien „Rente mit 63“ nach 45 Berufsjahren ins Hintertreffen. Dies
       geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des grünen
       Sozialexperten Markus Kurth hervor. Danach erfüllt zwar jeder zweite
       männliche Neurentner im Alter von 63 bis 65 Jahren die Voraussetzung für
       die abschlagsfreie Frührente, aber nur jede siebte Frau.
       
       12 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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