# taz.de -- NSU-Prozess: Fragwürdiges Treffen
       
       > Der Beschuldigte Holger G. steht unter Zeugenschutz und traf sich
       > trotzdem mit Leuten aus der Neonazi-Szene. Bundestagsabgeordneter
       > verlangt nun Aufklärung.
       
 (IMG) Bild: Bierchen trinken mit Zeugen: Holger G. hinter einem Aktendeckel im Münchner Gerichtssaal.
       
       HAMBURG taz | Wieso durfte sich der im NSU-Prozess unter Zeugenschutz
       stehende Holger G. unter den Augen des Bundeskriminalamtes mit Leuten aus
       der Neonazi-Szene treffen? Diese Frage will der Bundestagsabgeordnete Sven
       Kindler (Grüne) jetzt vom Bundesinnenministerium beantwortet wissen und
       bittet per Mail bittet um eine Stellungnahme.
       
       Am Ende des 54. Verhandlungstages im NSU-Prozess hatte das
       Oberlandesgericht München Silvia S. geladen, weil die Hauptbeschuldigte
       Beate Zschäpe deren Krankenkassenkarte und Namen im Untergrund genutzt hat.
       S. will ihre Versichertenkarte dem Mitbeschuldigten Holger G. verkauft
       haben. Mit G., so die Zeugin, habe sie sich auch getroffen, als er bereits
       unter Zeugenschutz stand.
       
       Zwei Zivilbeamte des Bundeskriminalamtes (BKA) sollen G. zu dem Treffen mit
       seiner Mutter, seiner Lebensgefährtin sowie Silvia S. und ihrem Mann
       Alexander begleitet haben. „Der Vorgang ist wegen der potenziellen
       Beeinflussung der Zeugen und der damit verbundenen Verdunklungsgefahr
       erklärungsbedürftig“, sagt Kindler. Das Bundesinnenministerium müsse
       erklären, wie sich G., der unter Zeugenschutz steht, unter den Augen des
       BKA mit Leuten aus der Neonazi-Szene treffen durfte.
       
       Besagtes zweistündiges Treffen fand in der Gaststätte „Seehaus“ im
       niedersächsischen Isernhagen statt. G. soll laut Aussage der Zeugin S.
       ihren Mann damals auf dem Handy angerufen haben. G. könne „jetzt raus und
       ob wir uns nicht treffen könnten, ein Bierchen trinken“. Die Zivilbeamten
       seien bei dem Treffen nicht mit im Raum gewesen, sagte S. aus.
       
       „Ein Treffen mit einer im Zeugenschutz befindlichen Person mit Zeugen, hier
       ja sogar Belastungszeugen, widerspricht allen Regeln des Zeugenschutzes,
       die der Zeuge normalerweise auch unterschreiben muss“, sagte Alexander
       Hoffmann gleich nach der Zeugenaussage von Silvia S. Der Kieler
       Rechtsanwalt vertritt als Nebenkläger Opfer des mutmaßlichen
       NSU-Bombenanschlags 2004 in Köln.
       
       In der Bitte um eine Stellungnahme hebt Kindler auch hervor, dass an das
       Zeugenschutzprogramm Auflagen geknüpft seien. So müsse G. etwa alte
       Kontakte abbrechen. „Das unter Aufsicht des BKA eine mögliche
       Zeugenbeeinflussung stattfand, ist mehr als bedenklich“, sagt er. Kindler
       will vom Bundesinnenministerium wissen, wie die Strafverfolgungsbehörde
       einen Vorgang unterstützen könne, der eine solche Beeinflussung ermögliche?
       „Haben die Beamten bereits vorher gewusst, mit wem G. sich treffen wollte
       und wie wird begründet, dass diese Treffen unbeaufsichtigt gelassen
       wurden?“, fragt Kindler.
       
       Außerdem verlangt er Aufklärung darüber, ob die Begegnung Auswirkungen auf
       die zukünftigen Zeugenschutzmaßnahmen für G. habe. Vor Gericht haben
       bereits Nebenkläger mit Anträgen Fragen zu dem Treffen gestellt. Bisher
       haben sie keine Antworten bekommen.
       
       20 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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