# taz.de -- Niederlage für Großkonzerne: Apartheidopfer dürfen in USA klagen
       
       > Künftig können Entschädigungsklagen gegen amerikanische und deutsche
       > Firmen, die das Apartheidregime in Südafrika gestützt haben, auch in den
       > USA eingereicht werden.
       
 (IMG) Bild: Ein starkes Polizeiaufgebot durchkämmt am 17. Juni 1976, dem zweiten Tag der Unruhen in Soweto Straßen und Häuser. Der Aufstand wurde weltweit ein Symbol des Kampfes gegen die Apartheid.
       
       BERLIN taz Eine New Yorker Bundesrichterin hat am Mittwoch eine Sammelklage
       von Opfern des südafrikanischen Apartheidregimes nach dem so genannten
       Alien Tort Claims Act zugelassen. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten
       Umständen Klagen von Ausländern vor US-Gerichten. Die vor sieben Jahren
       eingereichte Klage richtet sich gegen Unternehmen, die trotz entsprechender
       UN-Resolutionen das rassistische Apartheidregime in Südafrika gestützt
       hatten. Die Firmen, gegen die jetzt geklagt werden darf, sind IBM, Ford und
       General Motors aus den USA sowie die deutschen Konzerne Daimler und
       Rheinmetall.
       
       Ursprünglich waren Entschädigungsklagen gegen rund 50 Firmen, darunter auch
       Ölkonzerne und Banken, eingereicht worden. Doch nachdem eine untere Instanz
       die Klagen zunächst verworfen hatte, konzentrierten sich die Kläger auf
       weniger Firmen. Sie werfen diesen vor, dem Apartheid-Regime in den 70er und
       80er Jarhen durch die Lieferng von Fahrzeugen und Technik bei der
       Unterdrückung seiner Gegner geholfen zu haben.
       
       Im Falle einer Verurteilung drohen den Konzernen Entschädigungszahlungen in
       Millionenhöhe. Richterin Shira Scheindlin widersprach der Argumentation der
       Firmen, gegen die sie jetzt Klagen zuließ, dass diese nur gewöhnliche
       Geschäfte gemacht hätten. IBM hatte argumentiert, man könne Kunden nicht
       vorschreiben, wofür sie Computer benutzten. Die Richterin betonte hingegen
       die Mitverantwortung der Lieferanten und sagte, die Firmen könnten nicht so
       blind gewesen sein, um zu sehen, dass sie mit ihren Produkten das Regime
       bei seiner rassistischen Herrschaft stützten. Firmen wie die Schweizer Bank
       UBS, denen dagegen nur Geschäfte mit dem Regime ohne eine Verbindung zu
       dessen Repression vorgeworfen wurden, kamen jetzt ungeschoren davon. Dabei
       benötigte das Apartheid-Regime auch ausländische Banken und Kredite.
       
       Die Regierungen der USA, Südafrikas und Deutschlands hatten sich zuvor
       gegen eine Annahme der Klage ausgesprochen. Südafrika argumentiert, etwaige
       Klagen sollten dort nach süfafrikanischen Gesetzen verhandelt werden.
       Washington sieht in den Klagen eine Gefahr für das bilaterale Verhältnis,
       eine Untergrabung der Souveränität Südafrikas und eine Gefährdung seiner
       wirtschaftlicher Entwicklung. Südafrikas Erzbischof und
       Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu untestützte dagegen die Klage.
       
       Die deutsche Hilfsorganisation medico international, welche die Klage
       unterstützt, begrüßte das Urteil und fordert, dass die durch die Apartheid
       verursachten Schulden im südlichen Afrika gestrichen und die Opfer der
       Apartheid entschädigt werden. Von den beklagten Firmen gab es zunächst
       keine Stellungnahme.
       
       9 Apr 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven Hansen
       
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