# taz.de -- Inhaftierung von Abschiebehäftlingen: Flüchtlinge unter sich
       
       > Niedersachsen trennt Abschiebehäftlinge wieder von Untersuchungs- und
       > Strafgefangenen und erfüllt damit – widerwillig – rechtliche Vorgaben.
       
 (IMG) Bild: Seit 1. Januar wieder strafgefangenenfrei: die JVA im niedersächsischen Langenhagen.
       
       HAMBURG taz | Niedersachsen wird wieder rechtstreu – was die Unterbringung
       von Abschiebehäftlingen angeht. Mit dem Jahreswechsel ist die Abteilung
       Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover wieder eine ausschließliche
       „Abschiebungshafteinrichtung“ geworden. Das hat das niedersächsische
       Innenministerium dem Celler Landgericht mitgeteilt.
       
       Flüchtlinge und Migranten, die sich einer staatlich angeordneten Ausreise
       widersetzen, sind nicht als Verbrecher anzusehen: Das geht aus einer
       Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 2008 hervor. Diese Menschen
       müssen daher im Falle einer Inhaftierung zum Zweck der gewaltsamen
       Abschiebung separat von „normalen“ Untersuchungs- oder Strafgefangenen
       eingesperrt werden.
       
       In Folge des Föderalismusprinzips unterliegt der Strafvollzug in der
       Bundesrepublik der Länderkompetenz. 1999 konzipierte die damalige rot-grüne
       niedersächsische Landesregierung die Einrichtung in Langenhagen als reine
       Abschiebestation. Deren Auslastung allerdings sank, so dass später das
       inzwischen CDU-geführte Justizministerium auf die Idee kam, verstärkt auch
       Strafgefangene in der Anlage unterzubringen.
       
       Zwar waren weibliche Abschiebehäftlinge strikt getrennt untergebracht,
       wurden in der sogenannten Freizeit jedoch mit Strafgefangenen
       „umgeschlossen“, um einer „Isolation“ entgegenzuwirken. Inzwischen liegt
       dem Europäischen Gerichtshof ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs
       vor: Es soll prüfen, ob eine derartige Mischunterbringung dem europäischen
       Recht entspricht.
       
       „Nicht zuletzt zur Vermeidung von Rechtsunklarheiten“ werde Langenhagen „ab
       dem 1. 1. 2014 der ursprünglichen Bestimmung als reine
       Abschiebehafteinrichtung zurückgeführt“, teilt Wilfred Burkhardt vom
       niedersächsischen Innenministerium dem Celler Landgericht mit. Das geschehe
       in Abstimmung mit dem Justizministerium und laut dem rot-grünen
       Koalitionsvertrag. In Langenhagen untergebrachte Strafgefangene werden
       demnach in die Hauptanstalt Hannover oder in andere Einrichtungen verlegt.
       
       Das Land reagiere „spät und widerwillig“, sagt der hannoversche
       Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der in Celle für einen Mandanten geklagt
       hatte. „Aber die verfassungswidrige Unterbringung hat wohl nun ein Ende.“
       
       1 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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