# taz.de -- Mehr Befugnisse für die Polizei: Gefährliches St. Pauli
       
       > Nach dem zweiten Angriff auf die Davidwache hat die Hamburger Polizei St.
       > Pauli und umliegende Stadtteile zu einem zeitlich unbefristeten
       > Gefahrengebiet erklärt.
       
 (IMG) Bild: Und oben noch bis zum Eimsbütteler Marktplatz: das Gefahrengebiet St. Pauli und umzu.
       
       HAMBURG taz | Wegen der Angriffe auf Polizeibeamte hat die Polizei ab dem
       Samstag, den 5. Januar, ein Gefahrengebiet eingerichtet - auf unbegrenzte
       Zeit, oder wie es im Polizeijargon heißt: "lageabhängig bis auf Weiteres".
       
       Im Gefahrengebiet, das St. Pauli, Teile von Altona und die Sternschanze
       umfasst, hat die Polizei weit reichende Befugnisse. Polizeibeamte können
       beispielsweise Personen verdachtsunabhängig kontrollieren und Platzverweise
       erteilen.
       
       Rund um eine Demonstration für den Erhalt des Autonomen Zentrums Rote Flora
       war zweimal die Davidwache an der Reeperbahn angegriffen worden. Im
       Anschluss an die zweite Attacke wurde ein Polizist durch einen Stein schwer
       verletzt.
       
       In den letzten Jahren hat die Hambuger Polizei immer wieder zum Mittel des
       Gefahrengebiets gegriffen. Meist ist diese Maßnahme zeitlich eng begrenzt.
       Zuletzt war am Samstag des vierten Advent die gesamte Innenstadt
       Gefahrengebiet.
       
       Das Schanzenviertel erhält diesen Status regelmäßig rund um das
       Schanzenfest. Es ist auch der Stadtteil, der erstmals unbefristet damit
       belegt worden war: Fünf Monate lang hatte die Polizei im vergangenen Jahr
       versucht, auf diese Weise den Drogenhandel rund um den Flora-Park zu
       bekämpfen. Damals war Kritik daran laut geworden, dass dort vorwiegend
       Menschen dunkler Hautfarbe kontrolliert wurden.
       
       Für Hinweise auf die Täter im Zusammenhang mit dem Angriff auf die
       Davidwache am 28. Dezember haben der Generalstaatsanwalt und die Polizei
       eine Belohnung in Höhe von 8.000 Euro ausgesetzt.
       
       3 Jan 2014
       
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