# taz.de -- US-Nutzer klagen gegen Facebook: Privat ist nicht privat
       
       > Weil der Konzern private Nachrichten mitliest, reichen Verbraucher in den
       > USA eine Sammelklage ein. Facebook weist die Vorwürfe zurück.
       
 (IMG) Bild: Den Daumen runter gibt's für die Privatsphäre.
       
       BERLIN taz | Private Nachrichten von Nutzern scannen, um ihnen daraufhin
       Werbung zu präsentieren – für Internetkonzerne wie Google und Yahoo ist das
       ein Teil des Geschäftsmodells. Facebook hat für diese Praxis jetzt eine
       Klage am Hals. Die Facebook-Nutzer Matthew Campbell und Michael Hurley
       haben in Kalifornien eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht,
       weitere Nutzer können sich anschließen.
       
       Die Kläger stützen sich unter anderem auf die Kalifornische Verfassung, die
       in Artikel 1 unter anderem das Recht auf „Privatsphäre“ festschreibt. Und
       Facebook selbst verspreche deutliche Unterschiede zwischen den über das
       Netzwerk möglichen Kommunikationswegen, von öffentlich und für alle
       einsehbar, bis hin zu privaten Chats und Nachrichten. „Facebook verletzt
       systematisch die Privatsphäre der Nutzer, indem es die privaten Nachrichten
       der Nutzer ohne ihr Wissen mitliest“, heißt es in der [1][Klageschrift].
       
       Die Kläger beziehen sich unter anderem auf eine [2][Untersuchung] des
       Schweizer Unternehmens High-Tech Bridge vom vergangenen August. Die
       Security-Firma hatte mehrere Dutzend Angebote wie kostenlose Mail-Provider
       und Netzwerke unter die Lupe genommen, in dem sie extra generierte URLs
       über die jeweiligen Funktionen für private Nachrichten schickte und
       anschließend auswertete, welcher Dienst die Adressen aufgerufen hatte.
       Facebook gehörte dazu – ohne dass dies dem Nutzer offen gelegt werde.
       
       Facebook selbst weist die Vorwürfe zurück: „Wir glauben, dass die
       Anschuldigungen in dieser Klage unbegründet sind und werden uns energisch
       dagegen wehren“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens.
       
       ## Klage in Deutschland schwieriger
       
       Es wäre nicht das erste Mal, dass Facebook gezwungenermaßen
       Nutzungsbedingungen ändern muss: Im vergangenen Jahr reagierte das
       Unternehmen auf einen Gerichtsbeschluss zu den sogenannten „Sponsored
       Stories“ - eine Kombination aus bezahlter Werbung mit Profilbildern von
       Nutzern, die das entsprechende Unternehmen beispielsweise mit einem „Like“
       versehen hatten. Facebook hatte damals vor Gericht argumentiert, die
       Kombination habe keinen werbenden, sondern informierenden Charakter.
       
       In Deutschland, wo es keine Sammelklagen gibt, ist es deutlich schwieriger,
       gegen zweifelhafte Praktiken beim Datenschutz vorzugehen. So erwähnt etwa
       Facebook das Scannen von Nachrichten gar nicht ausdrücklich in seinen
       Nutzungsbedingungen - Verbraucherschützern ist damit das Handwerk gelegt.
       Denn Verbände dürfen bislang zwar gegen Klauseln klagen, aber nicht gegen
       Datenschutzverstöße. Höchstens die Datenschutzbeauftragten könnten hier
       eingreifen.
       
       Verbraucherschützer setzen daher darauf, dass die Koalition eines ihrer
       Versprechen aus dem Koaltionsvertrag schnell umsetzt. Dort heißt es, dass
       auch Verbraucherverbände das Recht bekommen sollen, Datenschutzverstöße
       abzumahnen. „Es ist einfach nicht zu rechtfertigen, dass Datenschutz kein
       Verbraucherschutz sein soll“, sagt Michaela Zinke, Referentin für
       Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
       
       6 Jan 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://digitalcommons.law.scu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1611&context=historical
 (DIR) [2] http://www.htbridge.com/news/social_networks_can_robots_violate_user_privacy.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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