# taz.de -- Faschistische Symbole in Spanien: „Keine Konsequenzen“
       
       > Das Zeigen von Faschismus-Symbolen ist in Spanien nicht verboten, sagt
       > der Staatsanwalt Miguel Ángel Aguilar. Nur in den Fußballstadien, dafür
       > gibt es ein Gesetz.
       
 (IMG) Bild: Hitler-Gruß während eines Aufmarsches in der Madrider Innenstadt.
       
       taz: Herr Aguilar, wie sieht in Spanien die Rechtsprechung zur Verfolgung
       von Hass-Ideologien aus? 
       
       Miguel Ángel Aguilar: Unsere Gesetzgebung erlaubt die Verfolgung vom
       Ideologien nicht. Ich glaube auch nicht, dass die deutsche oder die einer
       anderen europäischen Demokratie das erlaubt. Verfolgt werden Handlungen,
       die das Zusammenleben stören und Anstachelungen zu Gewalt darstellen.
       
       Sie haben kritisiert, dass Spanien zu den wenigen Staaten gehörte, die
       keine Statistiken zu Hassverbrechen führten. Gibt es die jetzt? 
       
       Nein, aber es gibt schon die Datenbanken dafür. Das ist ein sehr wichtiger
       Schritt. Viele internationale Stellen wie die EU-Grundrechteagentur, die
       OSZE und der Europarat haben den Mangel an Statistiken beklagt. Die
       Statistiken sind wichtig, weil mit ihrer Kenntnis eine gute Kriminalpolitik
       möglich ist. In Katalonien begannen wir als Erste, Statistiken mit der
       Polizei zu machen. Im restlichen Spanien wurden Anfang 2012 die IT-Systeme
       der Kriminalitätsstatistik reformiert, so dass jetzt das Register und die
       Klassifizierungen der Diskriminierungen klar sind. Jetzt müssen Daten ins
       System eingegeben werden. Im IT-System der Justiz fehlen diese nötigen
       Veränderungen noch.
       
       Zurzeit wird darüber diskutiert, die rechtsradikale Partei Alianza Nacional
       zu verbieten. Sind Sie dafür? 
       
       Vor Kurzem hatten wir ein Urteil in Barcelona gegen drei Personen, die zu
       einer Organisation aus ihrem Umfeld gehörten. Sie wurden zu Haftstrafen
       verurteilt. Wir haben nicht viel Erfahrung mit der Partei. Es muss nun
       geklärt werden, ob die Mitglieder wiederholt schwerwiegende rassistische
       und fremdenfeindliche Handlungen begehen. Die Staatsanwaltschaft am
       Obersten Gerichtshof ermittelt in dieser Angelegenheit. Der Anführer der
       Partei hat schon im September im Fernsehen zur erstarkenden
       Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien gesagt, dass kein Teil Spaniens sich
       selbstständig machen könne, ohne dass Blut fließt. Aus diesem Grund führen
       wir eine Untersuchung wegen des Aufrufs zu Gewalt und Hass.
       
       Gibt es Regelungen zu Symbolen des Franquismus? 
       
       Das Zeigen von Symbolen irgendeines Faschismus – und der Franquismus war
       ein Faschismus – ist in Spanien nicht verboten. Da können wir Strafrechtler
       nichts tun. Nur wenn das Zeigen von Symbolen einen Aufruf zu Hass, Gewalt
       und Diskriminierung beinhaltet, ist es ein Delikt. In den Fußballstadien
       sind sie verboten, weil es dafür ein Gesetz gibt. Allerdings gibt es da
       keine strafrechtlichen Konsequenzen, sondern nur Geldstrafen und
       Hausverbote.
       
       Was ist mir der „blauen Division“, die mit der deutschen Wehrmacht kämpfte,
       mit all den Straßen, die noch nach Franco-Funktionären benannt sind? 
       
       Auch das fällt nicht unters Strafrecht. Es gibt ein Gesetz, wonach diese
       Symbole Schritt für Schritt entfernt werden müssen. Das wird nicht überall
       umgesetzt. Aber es gibt keine strafrechtliche Regelung dafür.
       
       Kann ich also nicht einmal Anzeige erstatten? 
       
       Doch, aber nur bei der Polizei. Das fällt unters Ordnungsrecht.
       
       29 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Hutter
       
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