# taz.de -- Streit um Markenrechte: Vom Totenkopf zum Doppelkopf
       
       > Der FC St. Pauli und der Vermarkter Upsolut zanken weiter um die
       > Merchandising-Rechte des Clubs. Einigen sie sich nicht, droht ein
       > Fanartikel-Chaos.
       
 (IMG) Bild: Möchte der FC St. Pauli wieder auf eigene Rechnung verkaufen: Fanartikel.
       
       HAMBURG taz | Der Gerichtsmarathon zwischen dem FC St. Pauli und dem
       Vermarkter Upsolut geht voraussichtlich in die nächste Runde. Im Streit um
       die Vermarktungsrechte des Vereins hatte das Hanseatische Oberlandesgericht
       (OLG) ein für den Verein überwiegend positives Urteil gesprochen, gegen das
       nun aber beide Seiten Revision eingelegt haben. Der Fall geht damit vor den
       Bundesgerichtshof (BGH), der klären muss, wie lang die Laufzeit eines
       Lizenzvertrages grundsätzlich sein darf.
       
       Als der auf 30 Jahre terminierte Vertrag geschlossen wurde, stand der
       Verein vor der Insolvenz. Um ihn zu retten, unterzeichnete das
       Club-Präsidium zähneknirschend das Papier, das Upsolut langfristig das Gros
       der Merchandising-Erlöse sichert. Die heutige Vereinsführung argumentiert
       nun, die extreme Laufzeit sei sittenwidrig, da Upsolut dem damaligen
       Drittligisten die Pistole auf die Brust gesetzt habe. Jährlich gehen dem
       Club so zwischen 500.000 und einer Million Euro durch die Lappen.
       
       Das OLG hatte Mitte Dezember entschieden, dass der 2004 zwischen dem Club
       und dem Vermarkter geschlossene Vertrag über die Rechte an den Fanartikeln
       in einigen Punkten wohl rechtswidrig, nicht aber sittenwidrig und damit
       unwirksam sei. St. Paulis Begehren auf eine rückwirkende Aufhebung des
       bisherigen Wettbewerbsverbots, das dem Verein verbietet, eigene Fanartikel
       anzubieten, wies das Gericht zwar zurück, verkürzte die Vertragslaufzeit
       aber von 30 auf zehn Jahre. Zum 30. Juni hätte der FC St. Pauli demnach
       seine Vermarktungsrechte komplett zurückerhalten.
       
       Nun aber existiert ein rechtliches Vakuum. Sollte der Club Vermarktung und
       Vertrieb der Artikel selbst übernehmen, würde er gegenüber Upsolut
       schadenersatzpflichtig, falls der BGH das OLG-Urteil kassieren sollte.
       Umgekehrt müsste Upsolut dem Verein Millionen zurückzahlen, sollte er
       weiter die Fanartikel produzieren und vermarkten, der BGH aber das
       Hamburger Urteil bestätigen. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass St.
       Pauli und Upsolut vom 1. Juli an parallel eigene Kollektionen vertreiben –
       der Totenkopf käme dann gleich in doppelter Ausführung auf den Markt.
       
       Da das Verfahren vor dem BGH zwei bis vier Jahre dauern dürfte, besteht
       deshalb Einigungsdruck auf die beiden Parteien. Für Anfang Februar haben
       sich St. Paulis Präsidium und die Upsolut GmbH nun zu Gesprächen
       verabredet, um doch noch eine außergerichtliche Einigung hinzubekommen. Die
       Hoffnung aber ist begrenzt: Man brauche schon „viel Fantasie auf beiden
       Seiten“, so St. Pauli-Geschäftsführer Michael Meeske, um den Knoten noch zu
       durchschlagen.
       
       29 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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