# taz.de -- Studie stellt E-Gesundheitskarte infrage: Beim Lichtbild geschlampt
       
       > Laut Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die neuen e-Cards
       > nicht zulässig. Die Versicherungen hätten versäumt, die eingereichten
       > Fotos zu überprüfen.
       
 (IMG) Bild: Ganz durchdacht war die Einführung der neuen eCard nicht.
       
       HAMBURG dpa | Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische
       Gesundheitskarte verstößt nach einem Zeitungsbericht gemäß einem
       juristischen Gutachten gegen geltendes Recht. Nach der Studie der
       Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das [1][dem Hamburger Abendblatt]
       vorliegt, ist die sogenannte e-Card oder eGK damit nutzlos. Der Grund: Die
       gesetzlichen Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der
       Versicherten zu prüfen.
       
       „Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die
       Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des
       Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren
       Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was
       problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert
       werden sollen“, heißt es der Zeitung zufolge in dem Gutachten.
       
       Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den
       Kassen vor, „die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt“ zu haben. Rein
       rechtlich müssten die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder
       nachgerüstet werden. Laut Zeitung verteidigt der Verband der gesetzlichen
       Krankenkassen das Procedere der Kartenherausgabe.
       
       Auch das Bundesgesundheitsministerium beteuere, dass alles korrekt gelaufen
       sei. Jedoch, so ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
       (CDU) im Hamburger Abendblatt: „Es ist unbestritten, dass die richtige
       Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet
       sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des
       Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der
       Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.“ Das Ministerium ließ offen, wann
       noch geprüft wird, ob der Karteninhaber auch der Abgebildete auf dem Foto
       ist.
       
       4 Feb 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.abendblatt.de/politik/article124502451/Gutachten-Die-elektronische-Gesundheitskarte-ist-illegal.html
       
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