# taz.de -- Kommentar Forschungsfreiheit: Eine bittere Pille
       
       > Egal, wie man zum Tierschutz steht - dass ernsthaft abgewogen wird, ob
       > ein Vorhaben erträglich ist, so viel Forschungsregulierung muss einer
       > Gesellschaft möglich sein.
       
 (IMG) Bild: Darüber freut sich die Uni Bremen: Andreas Kreiter darf weiterforschen.
       
       Placebo: So nennt man Medikamente, die süß schmecken und auf Rezept
       vergeben werden – aber komplett wirkungslos sind. Ihr therapeutischer
       Nutzen besteht darin, PatientInnen den Eindruck zu vermitteln, sie würden
       behandelt, obwohl die Medizin eigentlich gar keinen Rat weiß. Als
       juristisches Placebo enttarnt worden ist nun der Artikel 20 a des
       Grundgesetzes: Er erhebt den Schutz der Tiere zum Staatsziel – so ein
       schönes Wort! Und in Bremen haben sie daraufhin sogar anerkannten
       Tierschutzverbänden ein Klagerecht eingeräumt.
       
       Der Fall des Bremer Hirnforschers Andreas Kreiter beweist nun: Das klingt
       alles gefällig, es wirkt aber nicht. Dort, wo es interessant werden könnte,
       im durchs Grundgesetz besonders geschützten Bereich der Forschung, bleibt
       alles beim alten. Genau das besagt ja das Urteil des Bremer
       Oberverwaltungsgerichts vom Dezember 2012: Bei allem Tuning zum Staatsziel
       hatten die Richter nicht für nötig gehalten, zwischen den Rechtsgütern
       Wissenschaftsfreiheit und Tierschutz abzuwägen. Konsequent hatte es deshalb
       dem Fall auch keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Und dieses Fehlen
       einer grundsätzlichen Bedeutung bestätigt nun auch das
       Bundesverwaltungsgericht: Zehn Jahre nach dem Eintrag ins Grundgesetz ist
       alles wie zehn Jahre vor ihm.
       
       Das ist bitter, und zwar ganz unabhängig davon, wie man den Fall Kreiter
       bewertet oder für wie wichtig man Tierschutz hält: Dass ein Vorhaben
       materiell geprüft wird, ernsthaft abgewägt, ob es erträglich ist: Diese Art
       der Forschungsregulierung steht einer mündigen Gesellschaft zu. Sie wird
       zur Notwendigkeit, wo die wirtschaftlichen Bedürfnisse Dritter und ihr Geld
       mindestens so sehr wie das interesselose Wohlgefallen der Scientific
       Community bestimmen, welche Felder sie beackert. Es geht nicht bloß um
       Tierschutz: Es geht darum, ein Auseinanderdriften zu verhindern: das
       Auseinanderdriften von Forschung – und der Gesellschaft, die sie trägt.
       
       4 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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 (DIR) Katastrophe für Tierschützer: Freier Zugang zum Affenhirn
       
       Die Forschung des Bremer Neurowissenschaftlers Andreas Kreiter am Großhirn
       von Makaken ist nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu
       genehmigen.