# taz.de -- Pläne des Bundesrechnungshofs: Pauschalbesteuerung für Prostituierte
       
       > Künftig sollen Eros-Center, Massage-Salons, Sauna-Clubs und ähnliche
       > Einrichtungen 25 Euro pro Arbeitstag und -kraft ans Finanzamt zahlen.
       
 (IMG) Bild: Mehr Steuereinnahmen von Prostituierten.
       
       BERLIN afp | Der Bundesrechnungshof will nach einem Medienbericht die
       Steuereinnahmen aus dem milliardenschweren Prostitutionsgewerbe in
       Deutschland erhöhen. Die Besteuerung der Prostitution sei „nach wie vor
       völlig unzureichend“, zitierte [1][die Wirtschaftswoche] aus einem Bericht
       der Behörde für den Finanzausschuss des Bundestags. Vor allem die Erfassung
       von „in Betrieben tätigen Prostituierten“ sei unbefriedigend.
       
       Der Rechnungshof plädiert in dem Schreiben für „einen Steuereinbehalt durch
       Betreiber für in ihren Betrieben tätige Prostituierte“, schreibt das
       Magazin. Die Betreiber von Eros-Centern, Massage-Salons, Sauna-Clubs oder
       Escort-Agenturen sollten pro Arbeitstag und -kraft einen Pauschalbetrag von
       25 Euro ans Finanzamt abführen. Dies sei eine Vorauszahlung für die spätere
       Steuererklärung der Frauen. Allein aus den Vorauszahlungen könne der Staat
       eine Milliarde Euro pro Jahr einnehmen.
       
       Der Jahresumsatz im deutschen Prostitutionsgewerbe wird auf 15 Milliarden
       Euro beziffert. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs sind Frauen, die
       in Rotlicht-Etablissements anschaffen, steuerrechtlich nicht Angestellte,
       sondern freiberuflich tätig. Sie erzielen also Einkünfte aus
       Gewerbebetrieb.
       
       Damit sind sie nach Auffassung des Bundesrechnungshofs Unternehmerinnen,
       auf deren Angebot 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig würden. Ihre Einnahmen
       müssten sie melden; dies geschehe jedoch in der Praxis nicht, monieren die
       Rechnungsprüfer.
       
       9 Feb 2014
       
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 (DIR) [1] http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-prostituierte-staerker-besteuern/9448022.html
       
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