# taz.de -- Teilhabe zu teuer für Arme: Stadtticket wird nicht sozialer
       
       > Bremen hat ein Stadtticket, doch die Mobilitäts-Schere vergrößert sich.
       > Eine Übertragbarkeit des Tickets wäre ein guter Ausweg gewesen.
       
 (IMG) Bild: Die Nachfrage nach der Tram könnte größer sein - wenn auch Ärmere sich ihre Nutzung leisten können.
       
       Die Verkehrsdeputation lehnt eine Erweiterung des Stadttickets, mit dem
       beispielsweise Hartz IV-EmpfängerInnen verbilligt Bus und Bahn fahren
       können, ab. Insbesondere die vielfach geforderte Übertragbarkeit des
       Tickets sei zwar „wünschenswert“, befand die Deputation auf ihrer jüngsten
       Sitzung, finanziell aber nicht leistbar.
       
       Vor vier Jahren war das [1][Stadtticket], das andernorts Sozialticket
       heißt, nach jahrelangen Diskussionen von der rot-grünen Koalition in Bremen
       eingeführt worden. Dessen Nutzerzahlen steigen stetig, allerdings auch der
       Preis: Nach den in der Regel halbjährlich vorgenommenen Erhöhungen kostet
       ein Kinder-Stadtticket mittlerweile 24,30 Euro, das für Erwachsene 30,70.
       Die in als Regelbedarfe vorgesehenen Sätze für Mobilität übersteigt das
       dramatisch.
       
       Die Fraktion der Linkspartei fordert daher Nachverhandlungen des Senats mit
       der BSAG, mit dem Ziel, durch eine Übertragbarkeit des Tickets soziale
       Härten zu mindern. Doch die [2][Verkehrsdeputation], der sowohl die Spitzen
       des Verkehrsressorts als auch VertreterInnen der Bürgerschaft angehören,
       verweist darauf, dass das Stadtticket eine freiwillige Sozialleistung der
       Stadtgemeinde sei und schon jetzt „eine erhebliche Anstrengung“ bedeute. In
       Zahlen: Für 2014 und 2015 sieht der kommunale Haushaltsentwurf jeweils rund
       2,8 Millionen Euro für die Finanzierung des Stadttickets vor. Hinzu kommt
       eine Eigenbeteiligung der BSAG von einer halben Million Euro pro Jahr.
       
       Aber verursacht eine Übertragbarkeit tatsächlich faktische Mehrkosten in
       verheerendem Ausmaß? Sowohl die Mehrbelastung der Verkehrsmittel als auch
       Mindereinnahmen wegen gemeinsamer Ticketnutzung würden sich vermutlich in
       einigermaßen engen Grenzen halten – da es nicht um eine gleichzeitige
       Mehrfachnutzung des Tickets geht. Stadttickets könnten auch nicht außerhalb
       des Berechtigten-Kreises kursieren, da sie nur in Verbindung mit einer
       speziellen Kundenkarte der BSAG gilt. Die können Bezieher von SGB
       II-Leistungen beantragen.
       
       Die Verkehrsdeputation pocht trotzdem auf formale Kriterien: Ausnahmslos
       alle Zeitfahrkarten mit besonderen Preisvorteilen wie Jobticket oder das
       Jugendfreizeitticket seien personengebunden. Da dürfe das Stadtticket keine
       Ausnahme machen. Und ebenso wie die Finanzierung der Normal-Monatstickets –
       das gegenwärtig 56,70 Euro kostet – regelmäßige Preissteigerungen
       erfordere, müsse auch das Stadtticket sukzessive verteuert werden.
       Angesichts der zu erwartenden weiteren Nutzungszuwächse sei das Angebot
       sonst nicht weiter zu finanzieren.
       
       Diese Argumentation blendet freilich aus, dass eine bessere Auslastung des
       ÖPNV dessen Rentabilität steigert. Denn auch Stadtticket-Nutzer, für die ja
       keine zusätzlichen Fahrzeuge bereit gehalten werden, tragen durchaus zum
       Kostendeckungsgrad bei. Zudem bleibt unbeachtet, dass die für Mobilität
       vorgesehenen Regelbedarfe keineswegs in dem Maß angehoben werden, wie die
       BSAG mit ihren Preisen anzieht. Mit anderen Worten: Auch mit dem
       Stadtticket öffnet sich die Mobilitäts-Schere weiter.
       
       16 Feb 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bsag.de/10293.php
 (DIR) [2] http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_344_S_StadtTicket_Endf.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Henning Bleyl
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Senat Bremen
       
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