# taz.de -- Urteil des Finanzgerichts Köln: Papst-Spenden sind nicht absetzbar
       
       > Weil der Vatikan Empfänger einer 50.000 Euro-Spende war, darf diese nicht
       > steuerlich geltend gemacht werden. Der Kirchenstaat ist nicht
       > EU-Mitglied, so die Begründung.
       
 (IMG) Bild: Hat ohnehin genug Geld: der Papst (hier in der alten Benedikt-Variante).
       
       KÖLN epd | Eine Spende an den Papst kann in Deutschland nicht
       steuermindernd berücksichtigt werden. Das entschied das Finanzgericht Köln
       in einem am Montag veröffentlichten Urteil und wies die Klage einer
       Steuerberatungs-GmbH ab (AZ: 13 K 3735/10). Deren Geschäftsführer hatte dem
       früheren Papst Benedikt XVI. bei einer Generalaudienz persönlich einen
       Scheck über 50.000 Euro übergeben.
       
       Das Geld sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag
       2008 in Sydney ermöglichen. Die GmbH erhielt eine Spendenbescheinigung, die
       als Aussteller den „Staatssekretär seiner Heiligkeit“ und als
       Ausstellungsort den Vatikan auswies.
       
       Das Finanzamt verweigerte jedoch den Spendenabzug, weil nicht die
       katholische Kirche in Deutschland Empfänger der Spende gewesen sei, sondern
       der Vatikanstaat. Die Klage gegen diese Entscheidung wies das Finanzgericht
       Köln mit Urteil vom 15. Januar 2014 ab, das erst jetzt veröffentlicht
       wurde.
       
       Eine Spende sei nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn
       der Spendenempfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
       eine öffentliche Dienststelle sei, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder
       in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums liegt.
       
       Diese Voraussetzungen sieht das Gericht bei einer Spende unmittelbar an den
       Papst nicht gegeben. Denn als Empfänger der Zuwendung kämen nur der Heilige
       Stuhl, der Vatikanstaat oder die katholische Weltkirche in Betracht, die
       allesamt im Vatikan ansässig seien, argumentieren die Kölner Richter. Der
       Vatikan gehöre aber weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an.
       Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter die Revision zum
       Bundesfinanzhof in München zu.
       
       17 Feb 2014
       
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