# taz.de -- Berliner Verfassungsgericht: Letzte Klappe für Amateurfilmer
       
       > Grüne, Linke und Piraten klagen wegen Polizeiaufnahmen von
       > Demonstrationen. Die Richter nehmen die Polizei in die Mangel.
       
 (IMG) Bild: Kamera läuft!
       
       Die umstrittenen Video-Übersichtsaufnahmen der Polizei bei Demonstrationen
       stehen auf der Kippe: Das Landesverfassungsgericht hat am Mittwoch über
       einen Paragrafen des Versammlungsgesetzes verhandelt – und die Richter
       hatten eine Reihe kritischer Fragen an Senat und Polizei. Das Urteil wird
       am 11. April verkündet.
       
       Die Berliner Polizei hatte jahrelang auf Demonstrationen nicht nur einzelne
       Personen gefilmt, während diese gerade straffällig werden – was erlaubt
       ist, um Beweise zu sichern. Zusätzlich hatte die Polizei auch
       Übersichtsaufnahmen von friedlichen Demonstrationen gemacht, ohne dass dies
       durch ein Gesetz erlaubt gewesen wäre. Im Sommer 2010 urteilte das
       Verwaltungsgericht, dass die Polizei mit diesen Übersichtsaufnahmen
       aufhören muss, weil sie rechtswidrig sind. Die Koalition aus SPD und CDU
       entschied daraufhin, das Versammlungsgesetz zu ändern und die Aufnahmen
       ausdrücklich zu erlauben.
       
       In dem Gesetz heißt es nun: Die Polizei darf Übersichtsaufnahmen machen,
       wenn es „wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit“ der Demonstration „zur
       Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist“. In den letzten
       zehn Monaten war das dreimal der Fall.
       
       Gegen das Gesetz klagten Grüne, Piraten und Linke im Abgeordnetenhaus. In
       dem Verfahren geht es nicht um die gezielten Aufnahmen von Straftätern,
       sondern um die Übersichtsaufnahmen: Die Polizei darf hier nur im Weitwinkel
       die ganze Straße filmen, ohne zu zoomen, die Aufnahmen dürfen nicht zur
       Erkennung einzelner Demonstranten genutzt werden, und sie dürfen nicht
       gespeichert werden, sondern werden per Funk zur Einsatzzentrale übertragen.
       
       Die Oppositionsparteien halten die Filmerei für unverhältnismäßig. Das Ziel
       der Aufnahmen sei, die Polizeiarbeit effizienter zu organisieren und Geld
       zu sparen. Der Nachteil wiege ungleich schwerer: Demonstranten würden
       abgeschreckt, das greife in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein.
       Die Überwachung lasse „für den Bürger die Teilnahme an einer Versammlung
       als weniger attraktiv oder sogar riskant erscheinen“, sagte Klägeranwalt
       Sönke Hilbrans. „Ich kenne Personen in meinem Umfeld, die
       Sicherheitsbehörden gegenüber skeptisch eingestellt sind“, sagte der
       Piraten-Abgeordnete Christopher Lauer.
       
       Hilbrans monierte außerdem, dass für einen Demonstranten nicht erkennbar
       sei, ob er damit rechnen müsse, gefilmt zu werden: Das hänge ja davon ab,
       ob die Polizei an diesem Tag personell so gut ausgestattet sei, dass sie
       auch ohne die Aufnahmen den Polizeieinsatz lenken und leiten kann.
       
       Das Gesetz verlangt zudem, dass die Übersichtsaufnahmen „offen“ angefertigt
       werden. Die Richter befragten Polizeimitarbeiter Marco Langer ausführlich
       dazu, was das in der Praxis bedeute. Langer erläuterte, dass die filmenden
       Polizisten durch ihre Uniform erkennbar seien. Er musste auf Nachfrage der
       Richter einräumen, dass für den Demonstrationsteilnehmer nicht erkennbar
       ist, ob die Polizisten mit der Kamera auf Straftäter zoomen und die
       Aufnahmen speichern, oder ob sie Übersichtsaufnahmen machen, auf denen
       niemand zu erkennen ist.
       
       19 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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