# taz.de -- Menschenrechtsschutz im Ausland: Widerwillige Textilindustrie
       
       > Wenn deutsche Firmen im Ausland Menschenrechte verletzen, sollen
       > betroffene Arbeiter vor hiesigen Gerichten klagen können, fordern
       > Aktivisten.
       
 (IMG) Bild: Welche Rechte müssen deutsche Unternehmen in ihren ausländischen Zulieferfirmen beachten?
       
       BERLIN taz | Nachdem das Fabrikgebäude Rana Plaza in Bangladesch
       eingestürzt war, begann für die Angehörigen der über 1.000 toten
       Beschäftigten und die verletzten Überlebenden ein langer Kampf um
       Entschädigung. Aber nur widerwillig lassen sich Textilfirmen, die dort
       einkauften, auf Zahlungen ein.
       
       Als eine Konsequenz aus der Katastrophe von April 2013 fordern das
       Katholische Hilfswerk Misereor und die Organisation Germanwatch nun ein
       Gesetz, um deutsche Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte im Ausland zu
       verpflichten.
       
       „Schadensersatz wie im Falle Rana Plaza darf keine Frage von Verhandlungen
       zwischen Firmen und Betroffenen bleiben, sondern muss zu einem einklagbaren
       Recht werden“, sagt Armin Paasch von Misereor.
       
       Ein Gesetz solle festlegen, welche Arbeiterrechte deutsche Unternehmen in
       ihren ausländischen Tochter- und Zulieferfirmen beachten müssen. Bei
       Missachtung wären Schadensersatzklagen beispielsweise von Beschäftigten aus
       Bangladesch vor deutschen Gerichten möglich.
       
       ## Die Bundesregierung habe versagt
       
       Diese Forderung ist Teil der Studie „Globales Wirtschaften und
       Menschenrechte – Deutschland auf dem Prüfstand“, die beide Organisationen
       am Mittwoch veröffentlichen. Das Fazit: Die Bundesrepublik habe bei der
       Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
       Menschenrechte versagt.
       
       Löhne, von denen die Beschäftigten leben können, Gesundheitsschutz, das
       Recht auf gewerkschaftliche Betätigung, die Sicherheit der Fabrikgebäude:
       Diese und weitere Bedingungen müssten die hiesigen Unternehmen in ihren
       weltweit verstreuten Tochter- und Zulieferfirmen gewährleisten, wollten sie
       die UN-Leitlinien einhalten.
       
       Die 2011 beschlossene Regel wird aber bis heute nur bruchstückhaft
       verwirklicht. Viele Konzerne ignorieren sie. Regierungen wie die deutsche
       engagieren sich nach Ansicht der Kritiker ebenfalls zu wenig. „Fast drei
       Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien hat Deutschland noch keinen
       Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet“, sagt Cornelia Heydenreich von
       Germanwatch.
       
       Seine Partei setze sich für einen solchen Aktionsplan ein, so Frank
       Schwabe, SPD-Sprecher für Menschenrechte im Bundestag. Allerdings habe die
       Regierung noch nicht entschieden, welches Ministerium federführend sei,
       heißt es im SPD-geführten Arbeitsministerium. Das Bundesjustizministerium
       prüft die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale
       Konzerne.
       
       27 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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