# taz.de -- Russland verletzt Völkerrecht: Kein Fall von Nothilfe
       
       > Russland verstößt gegen das Völkerrecht. Der Militäreinsatz in der
       > autonomen Teilrepublik Krim kann juristisch nicht gerechtfertigt werden.
       
 (IMG) Bild: Klare Botschaft.
       
       BERLIN taz | Die Intervention russischer Truppen auf der Halbinsel Krim
       verstößt gegen das Völkerrecht. Russland verletzt damit das Gewaltverbot.
       Militärische Gewalt gegen andere Staaten ist nur zulässig zur
       Selbstverteidigung, in Nothilfe oder mit einem Mandat des
       UN-Sicherheitsrates. Keine der Voraussetzungen liegt hier vor.
       
       Die Krim ist seit 1954 ukrainisches Staatsgebiet. Die Souveränität der
       Ukraine zu achten ist für Russland eine allgemeine völkerrechtliche
       Pflicht. Russland hat zwar aufgrund eines Pachtvertrags einen Stützpunkt
       auf der Krim. Da diese von der Ukraine aber nicht angegriffen wurde, liegt
       kein Fall von Selbstverteidigung vor.
       
       Auch der Schutz russischer Bürger im Ausland rechtfertigt allenfalls eine
       kurzfristige Evakuierungsmaßnahme. Angriffe auf russische Bürger gibt es
       derzeit auch gar nicht. Eine Nothilfe zugunsten der alten ukrainischen
       Führung unter Janukowitsch kommt nicht infrage. Zum einen hat Janukowitsch
       bisher gar nicht um Hilfe gerufen. Zum anderen wurde er mehr oder weniger
       verfassungskonform seines Amtes enthoben. Es liegt kein Putsch vor, wie von
       Janukowitsch behauptet.
       
       Die Führung der Autonomen Republik Krim konnte Russland nicht wirksam um
       Beistand bitten. Denn die Krim hat keine eigene Souveränität. Sie gehört
       zur Ukraine, ähnlich wie Bayern zu Deutschland gehört. Souverän wäre die
       Krim nur nach einer wirksamen Abspaltung. Diese wäre aber nur in Fällen
       extremer Menschenrechtsverletzung zulässig.
       
       3 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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