# taz.de -- Freipruch für Chevron: Keine Entschädigung für die Ölpest
       
       > Chevron sollte für Umweltverschmutzung in Ecuador 9 Milliarden Dollar
       > Schadenersatz zahlen. Nun wurde die Firma von einem US-Gericht
       > freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Der Protest hat nicht gereicht: Chevron-Gegner in den USA.
       
       BUENOS AIRES taz | Es war ein Heimspiel für den US-Ölkonzern Chevron, und
       Chevron hat es gewonnen. Ein Bundesrichter in New York bestätigte dem
       US-Multi, dass er eine 9,5 Milliarden US-Dollar hohe Strafe nicht bezahlen
       muss, die in Ecuador wegen massiver Umweltverschmutzungen gegen ihn
       verhängt wurde.
       
       Zwar bestätigte US-Richter Lewis Kaplan, dass Chevron „eine gewisse
       Verantwortung haben könnte“, das Urteil der ecuadorianischen Justiz sei
       jedoch durch „korrupte Handlungen“ zustande gekommen. „Die Kläger dürfen
       deshalb auf keinen Fall davon profitieren“, so Kaplan und folgte damit der
       Strategie des Ölmultis, der immer auf das Argument setzte, die Prozesse in
       Ecuador seinen rechtlich alles anders als sauber abgelaufen.
       
       Für Chevron ist der Richterspruch ein „bedeutender Sieg“, der bestätige,
       dass das Urteil in Ecuador „ein Betrug und das Ergebnis einer kriminellen
       Organisation ist“, so der Konzern in einer Stellungnahme vom Dienstag.
       Entsprechend empört zeigte sich Klägeranwalt Juan Pablo Sáenz. „Kaplans
       Arroganz ließ ihn glauben, er sei dazu berechtigte und qualifiziert, das
       ecuadorianische Recht und die Entscheidungen seiner Richter in Frage zu
       stellen“, sagte Sáenz und kündigte eine Berufungsklage beim Obersten
       US-Gericht an.
       
       Mit dem Urteil endet eine weitere Etappe in dem seit über 20 Jahren
       andauernden Rechtsstreit. Der Prozess hatte 1993 zunächst mit einer Klage
       von 76 Betroffenen gegen den US-Ölkonzern Texaco vor einem New Yorker
       Gericht begonnen. Von 1964 bis 1990 förderte ein durch Texaco geführtes
       Konsortium in dem betroffenen Gebiet Öl. 1992 hatte die Firma das Land
       verlassen. Texaco wurde im Jahr 2001 von der Chevron Corporation
       übernommen, weshalb für die ecuadorianische Justiz Chevron in der
       Verantwortung steht. Im selben Jahr erklärte sich der zuständige New Yorker
       Richter jedoch für nicht zuständig.
       
       ## Tote Gewässer zurückgelassen
       
       Daraufhin reichten 2003 zunächst 48 Betroffene eine gemeinsame Klage beim
       Provinzgericht von Sucumbíos ein. Bei Prozessbeginn lag dem zuständigen
       Richter Nicolás Zambrano eine Sammelklage von rund 30.000 betroffenen
       Menschen vor, darunter zahlreichen Angehörigen indigener Völker. Im Februar
       2011 verurteilte er Chevron zu einer Schadensersatzsumme von 19 Milliarden
       Dollar. Im November 2013 bestätigte der Oberste Gerichtshof Ecuadors das
       Urteil, senkte die Strafe allerdings auf 9,5 Milliarden Dollar ab.
       
       Das von der damaligen US-Ölfirma Texaco geführte Konsortium hatte 1964 die
       Konzession erhalten, in der Provinz Sucumbíos Öl zu fördern. Es geht um
       rund 500.000 Hektar Regenwald. Das Konsortium hinterließ vergiftetes
       Trinkwasser, tote Flüsse und Lagunen. Mehr als 114 Milliarden Liter giftige
       Abwässer und Rohöl sickerten im Zeitraum von 1972 bis 1993 in den Boden.
       Die Katastrophe sei 85-mal so schlimm wie die der British Petroleum im Golf
       von Mexiko und 18-mal so schlimm wie die Folgen der Havarie der „Exxon
       Valdéz“ vor der Küste von Alaska, sagte Ecuadors Präsident Correa im
       vergangenen Jahr.
       
       Da sich Chevron jedoch weiterhin weigerte zu zahlen, gingen die Betroffenen
       in den Ländern zur Justiz, in denen der Konzern Vermögenswerte besitzt:
       USA, Kanada, Brasilien und Argentinien. Kaplans Richterspruch gilt nur für
       die USA. Die Klagen in den übrigen Ländern sind allerdings weiter anhängig.
       So hatte zuletzt im Dezember 2013 das Berufungsgericht in Ontario das Recht
       der Kläger bestätigt, in Kanada Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
       
       5 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Vogt
       
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