# taz.de -- Kommentar Urteil gegen Uli Hoeneß: Keine Schonung, kein Exempel
       
       > Dreieinhalb Jahre Gefängnis für den Steuerbetrüger sind gerechtfertigt.
       > Die Diskrepanz zwischen Selbstanzeige und Wirklichkeit war einfach zu
       > groß.
       
 (IMG) Bild: Ulrich H. hinter Gittern.
       
       Das [1][Urteil gegen Uli Hoeneß] ist ausgewogen und angemessen. Hier wurde
       kein Fußballheld geschont. Es wurde aber auch kein Exempel statuiert.
       Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung – das ist eine Strafe, mit
       der zu rechnen war.
       
       Ein Freispruch für Hoeneß wäre nur möglich gewesen, wenn seine
       Selbstanzeige aus dem Januar 2013 vollständig gewesen wäre, wenn er damals
       also wirklich reinen Tisch gemacht hätte. Aber alle Versuche, die
       Selbstanzeige als nur leicht missglückt darzustellen, waren eine Show fürs
       Publikum. Hoeneß hat bei der Selbstanzeige eben nicht nur kleinere
       Formfehler gemacht, sondern einen Großteil der notwendigen Informationen
       überhaupt nicht vorgelegt.
       
       Wie groß der Unterschied zwischen Selbstanzeige und Wirklichkeit war, sieht
       man schon an der Abschlagszahlung von Hoeneß. Der Bayern-Präsident zahlte
       direkt nach der Selbstanzeige rund 10 Millionen Euro an Steuern nach.
       Tatsächlich hat er aber rund das Dreifache an Steuern hinterzogen. Wer hier
       behauptet, Hoeneß habe schon im letzten Jahr alles Notwendige offengelegt,
       macht sich lächerlich. Hoeneß Verteidiger hat nun Revision angekündigt,
       weil er findet, dass die missglückte Selbstanzeige zu wenig berücksichtigt
       wurde. Hoeneß dürfe nicht behandelt werden wie ein Steuerhinterzieher, der
       gar nicht an der Aufklärung mitwirkte.
       
       Auch das sind Nebelkerzen (die vielleicht nur Hoeneß Position im Verein
       retten sollen). Das Gericht hat die Mitwirkung von Hoeneß ja durchaus
       strafmildernd gewertet. Es hat genau deshalb keinen „besonders schweren
       Fall“ der Steuerhinterziehung angenommen, trotz der gewaltigen Summen. Ohne
       die versuchte Selbstanzeige hätte Hoeneß eine deutlich höhere
       Freiheitsstrafe erhalten.
       
       Aber natürlich konnte diese Aufklärungshilfe nicht so strafmildernd wirken,
       dass am Ende eine Bewährungsstrafe herauskommt. Schließlich handelte Hoeneß
       nicht völlig freiwillig, sondern weil Journalisten hinter ihm her waren.
       Außerdem ging es um Beträge, für die die meisten von uns ein Leben lang
       arbeiten.
       
       13 Mar 2014
       
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