# taz.de -- Inklusion in Schulen: Weit unter den Erwartungen
       
       > In vielen Bundesländern herrschen noch rechtliche Vorbehalte gegen den
       > gemeinsamen Schulbesuch behinderter und nichtbehinderter Kinder vor.
       
 (IMG) Bild: Behindert oder nicht behindert – das sollte keine Rolle mehr spielen, wenn Eltern ihre Kinder an einer Schule anmelden
       
       BERLIN taz | Der Anspruch ist klar: „Jeder Mensch mit Behinderung hat das
       Recht, mit anderen Menschen zusammen zu lernen.“ So steht es in der
       UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache. Deutschland
       ratifizierte die Konvention im Jahre 2009.
       
       Fünf Jahre nach Inkrafttreten könne aber keine Rede davon sein, „dass das
       deutsche Schulrecht die verbindlichen Vorgaben des Rechts auf inklusive
       Bildung hinreichend oder gar vollständig umsetzt.“ Zu diesem Fazit kommen
       Wissenschaftler des Instituts für Menschenrechte in einer am Mittwoch
       publizierten Studie.
       
       Für die Schulgesetzgebung und somit auch für die rechtlichen
       Rahmenbedingungen des gemeinsamen Unterrichts behinderter und
       nichtbehinderter Kinder sind die Länder zuständig. Auf einen gemeinsamen
       Inklusions-Fahrplan haben sie bewusst verzichtet, jedes Land fährt sein
       eigenes Tempo. Als sie die Schulgesetze der 16 Länder untersuchten stellten
       die Juristen Sven Mißling und Oliver Ückert denn auch erhebliche
       Unterschiede fest.
       
       Lediglich in Hamburg, Bremen und Thüringen steht der individuelle Anspruch
       der Kinder oder ihrer Eltern im Regelfall eine allgemeinbildende Schule mit
       gemeinsamem Unterricht zu besuchen tatsächlich im Gesetz. In
       Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gilt dagegen
       unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch eine Sonderschulpflicht.
       
       Zudem machen allen Länder außer Hamburg den Rechtsanspruch davon abhängig,
       ob ausreichend Räume, Personal oder Geld da sind. Falls nicht, kann das
       Kind also jederzeit wieder auf die Sonderschule verwiesen werden.
       
       ## Anteil der Förderschüler nicht gesunken
       
       Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
       UN-Behindertenrechtskonvention, ist enttäuscht. „Insgesamt bleibt der
       Umsetzungsstand hinter den Erwartungen, die man an die Implementierung des
       Menschenrechts auf inklusive Bildung fünf Jahre nach Inkrafttreten der
       UN-Behindertenrechtskonvention stellen darf, zurück.“ Es seien noch
       erhebliche Anstrengungen erforderlich.
       
       Bundesweit besuchen derzeit rund 355.000 Schüler weiterhin Förderschulen.
       Der Anteil der Kinder an dieser Schulform ist gemessen an der Gesamtzahl
       der Schüler seit Jahren nahezu stabil. Im Jahr 2012 lag die
       Förderschulbesuchsquote laut Kultusministerkonferenz (KMK) bei 4,8 Prozent.
       
       Der Grund dafür ist der insgesamt gestiegene Anteil von Schülern mit
       sonderpädagogischer Förderung: Während im Jahr 2003 laut KMK die Quote 5,6
       Prozent betrug, lag sie im Jahr 2012 bereits 6,6 Prozent. „Die Bemühungen
       um Inklusion konnten bisher das Ausmaß des „Ausschließens“ kaum mindern“,
       urteilt der Bildungsforscher Klaus Klemm. (mit dpa)
       
       20 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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