# taz.de -- US-Gericht kippt Parteispendenhürde: Gebt her die Moneten
       
       > Im US-Wahlkampf spielte Geld schon immer eine große Rolle. Jetzt hob das
       > Oberste Gericht die Beschränkung für Wahlkampfspenden auf.
       
 (IMG) Bild: US-Präsident Barack Obama auf Wahlkampftour.
       
       WASHINGTON dpa | Im einem aufsehenerregenden Urteil hat der Oberste
       Gerichtshof in den USA die Beschränkung für Wahlkampfspenden aufgehoben.
       Bislang durfte eine Einzelperson in den zwei Jahren vor einer Wahl
       insgesamt höchstens 123 200 Dollar (knapp 90 000 Euro) an Kandidaten und
       Parteien spenden. Diese Grenze schränke jedoch die in der Verfassung
       verankerte Meinungsfreiheit ein, urteilte der Supreme Court am Mittwoch in
       Washington.
       
       Zur Begründung meinte der Vorsitzende Richter John Roberts, es gebe kein
       wichtigeres Recht in der Demokratie als das Recht, auf Wahlen Einfluss zu
       nehmen.
       
       Das Urteil fiel mit 5:4 Richterstimmen knapp aus. Sofort wurden kritische
       Stimmen laut. Der Richterspruch werde „sehr wahrscheinlich die bereits
       große Rolle des Geldes in der amerikanischen Politik verstärken“, meinte
       die New York Times. Den Richterspruch mit der Meinungsfreiheit zu
       begründen, verhöhne die Verfassung, sagte J. Gerald Hebert vom Campaign
       Legal Center, das sich für eine Reform der Parteienfinanzierung einsetzt,
       dem National Journal.
       
       Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses, der Republikaner John Boehner,
       lobte das Urteil hingegen. „Ich bin für Freiheit. Glückwunsch!“ sagte
       Boehner laut dem Politik-Portal politico.com. Das Recht auf freie
       Meinungsäußerung schließe auch das Recht ein, sein Geld uneingeschränkt
       spenden zu können.
       
       ## Beschränkung für einzelne Kandidaten
       
       Bereits 2010 hatte der Supreme Court die Schleusen für Unternehmen und
       Gewerkschaften geöffnet, über Spenden an unabhängige Gruppen ungezügelt
       Geld in Wahlkämpfe zu stecken.
       
       Zwar sieht das Urteil vom Mittwoch vor, dass ein Spender auch künftig nicht
       mehr als 5200 Dollar an einen einzelnen Kandidaten für Wahlen und Vorwahlen
       ausgeben darf. Doch es gibt künftig keine Beschränkung mehr, wie vielen
       Kandidaten ein Einzelspender unter die Arme greift.
       
       Geklagt hatte ein Amerikaner aus dem US-Bundesstaat Alabama, der im
       zurückliegenden Wahlkampf 16 Kandidaten unterstützte. Eigentlich wollte er
       noch weitere Kandidaten sowie politische Vereinigungen finanziell fördern,
       was ihm die Vorschriften untersagten.
       
       ## Vorangegangene Klage
       
       ## 
       
       Der Kläger hatte argumentiert, dass diese Beschränkungen sein
       verfassungsmäßiges Recht der freien Meinungsäußerung beschränkte. Das
       Gericht entsprach dem nun und stellte fest, dass Spenden die Ausübung des
       persönlichen Rechts einer politischen Willensbekundung widerspiegelten.
       
       Richter Roberts unterschied dabei in seiner Argumentation zwischen dem
       legitimen Einfluss des Geldes bei Wahlen und dem Einfluss des Geldes auf
       den späteren politischen Entscheidungsprozess.
       
       Das Urteil dürfte erheblichen Einfluss auf die Kongresswahlen Anfang
       November haben. Die oppositionellen Republikaner wollen dann im US-Senat
       die Mehrheit der Demokraten von Präsident Barack Obama kippen.
       
       3 Apr 2014
       
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