# taz.de -- Gesetzesänderung in der Schweiz: Tätigkeitsverbot für Pädophile
       
       > Vorbestrafte Pädophile dürfen künftig keine Tätigkeiten mit
       > Minderjährigen mehr ausüben. Die Schweizer Regierung will damit eine noch
       > härtere Volksinitiative verhindern.
       
 (IMG) Bild: Dürfen ab 2015 auch nicht mehr als ehrenamtliche Schwimmtrainer fungieren: vorbestrafte Pädophile.
       
       BERN dpa | In der Schweiz kann einschlägig vorbestraften Pädophilen künftig
       lebenslänglich jedwede Tätigkeit mit Minderjährigen verboten werden. Das
       betrifft die Berufsausübung etwa als Kindergärtner oder Lehrer, aber auch
       ehrenamtliche Tätigkeiten wie Schwimm- oder Fußballtrainer.
       
       Entsprechende Gesetzesänderungen treten 2015 in Kraft. Das beschloss die
       Schweizer Regierung am Mittwoch.
       
       Die richterlichen Verbote müssen aber im Verhältnis zu den jeweiligen
       pädophilen Vergehen stehen. Nur nach besonders schweren Sexualstraftaten
       gegen Minderjährige dürfen Gerichte – zusätzlich zur eigentlichen Strafe –
       lebenslange Verbote anordnen. Zwingend sind in solchen Fällen mindestens
       Tätigkeitsverbote von zehn Jahren.
       
       Die Regierung hofft, mit dieser Regelung die Annahme einer Volksinitiative
       verhindern zu können, die sie für zu weitgehend hält. Auf Vorschlag der
       Kinderschutzorganisation Marche Blanche sollen alle pädosexuellen
       Straftäter automatisch mit einem lebenslänglichen Verbot für Tätigkeiten
       mit Minderjährigen oder Abhängigen belegt werden.
       
       Gerichte hätten dann keinen Spielraum mehr, die Schwere der Tat zu
       berücksichtigen. Abgestimmt wird darüber am 18. Mai.
       
       9 Apr 2014
       
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