# taz.de -- Kommentar Silvio Berlusconi: Freiheit für den Cavaliere
       
       > Das Mailänder Gericht verwandelt das Urteil gegen den früheren Staatschef
       > Berlusconi in eine substanzielle Straflosigkeit.
       
 (IMG) Bild: Silvio Berlusconi im März bei einer Wahlkampfveranstaltung in Mailand.
       
       Der Countdown läuft. Am Donnerstagnachmittag traten in Mailand die Richter
       zusammen, um darüber zu befinden, wie Silvio Berlusconi sein noch
       ausstehendes Jahr Haft wegen Steuerbetrug abbüßen soll – und in den
       nächsten Tagen werden sie ihre Entscheidung bekannt geben.
       
       Man könnte meinen, die 20 Jahren währende Straffreiheit für Berlusconi habe
       damit jetzt ein Ende. Immer wieder konnte er in der Vergangenheit per
       Prozesseinstellung wegen Verjährung oder auch einfach per Änderung nicht
       genehmer Gesetze seinen Hals aus der Schlinge ziehen. Diesmal aber scheint
       der Strafantritt unvermeidlich.
       
       Gitterstäbe aber wird Berlusconi nicht zu Gesicht bekommen. Die Richter
       werden zwischen Hausarrest und Sozialstunden wählen. Das im Vorfeld der
       Entscheidung vorgelegte Gutachten empfiehlt die denkbar schwächste Form der
       Strafe: einmal pro Woche müsste Berlusconi in einem Heim für behinderte
       Senioren zum Sozialeinsatz anrücken, voraussichtlich für neun Monate. Das
       war’s.
       
       Doch Berlusconi erfüllt nicht einmal die elementarste Voraussetzung für die
       Möglichkeit, statt Haft Sozialstunden zu leisten. Explizit sieht das
       italienische Recht als Bedingung vor, dass der Schuldige Einsicht in sein
       Verbrechen zeigen muss. Davon kann bei einem Mann, der täglich gegen die
       Staatsanwälte hetzt, der sie als Putschisten und Rechtsbeuger verunglimpft,
       nun wirklich keine Rede sein.
       
       Dennoch hat Berlusconi beste Chancen, in den Genuss dieser Regelung zu
       kommen. Und der Mann hat vor, das nach Kräften auszunutzen; er will sich
       voll im Europawahlkampf engagieren. Billiger kann er nicht davonkommen.
       Sollte das Mailänder Gericht für diese Lösung optieren, so wäre das Urteil
       erneut in sein Gegenteil verkehrt, wäre die Strafe in substanzielle
       Straflosigkeit verwandelt.
       
       10 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Braun
       
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