# taz.de -- Streit um Altlasten: Unsozial aber unverzichtbar
       
       > Die ehemaligen Boykotteure aus der HFBK kämpfen weiter gegen die
       > Studiengebühren. Die Bürgerschaft lehnt ein Vermittlungsverfahren ab.
       
 (IMG) Bild: Damals hing der Himmel der HFBK-Studierenden noch voller Luftballons - heute befassen sich die Boykottierenden mit Mahnbescheiden.
       
       Als Linda K.* vor einigen Monaten Mahnschreiben bekam, holte sie ihre
       Studienzeit an der Hochschule für bildende Künste (HFBK) schlagartig wieder
       ein. Die damalige Filmstudentin hatte sich 2007 wie viele andere
       Studierende der Boykottbewegung gegen die neu erhobenen Studiengebühren
       angeschlossen. Andere hat es schlimmer getroffen: über zwei Dutzend Konten
       ehemaliger Studierender wurden hamburgweit gepfändet.
       
       „Ich wünschte, die Forderungen würden endlich fallen gelassen und das Ganze
       hätte ein Ende“, sagt Linda K. Sie meint: „Der Senat hat schließlich im
       Zuge der Abschaffung der Studiengebühren diese selbst für unsozial erklärt
       – nun soll er auch danach handeln.“
       
       Nach einer Wirtschaftsprüfung durch den Landesrechnungshof im letzten Jahr
       wurde die Hochschule dazu aufgefordert, die ausstehenden Gebühren
       einzutreiben. Noch immer gibt es über hundert offene Zahlungsansprüche
       allein an der HFBK. Diese träfen die jungen KünstlerInnen in einer
       finanziell sehr schwierigen Phase, erklärt der Asta der HFBK. Viele
       stockten mit Hartz IV auf, um sich überhaupt über Wasser halten zu können.
       Nun fehle manchen das Geld zum Leben.
       
       Die HFBK hält dagegen, dass niemand unvorbereitet getroffen worden sei: Im
       Verlaufe des Verfahrens habe man mehrere Mahnungen an die Studierenden
       verschickt. Die Pfändung erfolge frühestens nach der dritten Mahnung. Als
       Zahlungsalternative bietet die HFBK eine Ratenzahlung oder eine Stundung
       an.
       
       Die Linke hatte am Donnerstag in der Bürgerschaft erneut versucht, den
       Gebührenstreit zum Thema zu machen. Doch der Antrag auf Einsetzung eines
       Vermittlungsverfahrens wurde von allen anderen Fraktionen außer den Grünen
       abgelehnt. Eine Debatte fand nicht statt.
       
       Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Philipp Sebastian Kühn,
       sagte, er sehe für einen Verzicht auf die Forderungen keine rechtliche
       Grundlage. Ähnlich äußerte sich die Zweite Bürgermeisterin Dorothee
       Stapelfeldt (SPD): In ihrer Antwort auf einen Beschwerdebrief des
       HFBK-Astas schrieb sie, dass die Erhebung von Studiengebühren damals aus
       geltendem Recht erfolgt sei – auch wenn der Senat die Studiengebühren
       mittlerweile für falsch erachte.
       
       Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klingner, der den HFBK-Asta vertritt,
       sieht jedoch keinen Grund aufzugeben. „Es gibt durchaus eine rechtliche
       Grundlage für eine Niederschlagung der Forderungen.“ So könne man an der
       Frage der Gleichbehandlung ansetzen: Schließlich gebe es Vorgänger- und
       Nachfolgejahrgänge, die keine Studiengebühren bezahlen mussten.
       
       Außerdem würden die Studiengebühren nach der Eintreibung voraussichtlich
       nicht, wie ursprünglich vorgesehen, für die Verbesserung der Lehre
       eingesetzt, sondern flössen in andere Kanäle.
       
       * Name geändert
       
       10 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Florian Lucks
       
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 (DIR) Studiengebühren
 (DIR) zeitgenössische Kunst
       
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