# taz.de -- Maas-Vorstoß gegen Kinderpornografie: Union will mehr
       
       > Die Pläne von Justizminister Maas gegen Kinderpornografie finden bei der
       > Union ein positives Echo. Sie gehen manchen aber nicht weit genug.
       
 (IMG) Bild: Sowohl das Fotografieren und Filmen wie auch das Verbreiten bloßstellender Bilder soll nach Willen des Justizminister künftig strafbar sein.
       
       OSNABRÜCK/ BERLIN dpa | Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat den Vorstoß
       von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung der Kinderpornografie
       begrüßt. Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz sagte der Neuen Osnabrücker
       Zeitung, der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, weil er
       Regelungslücken schließe und mehr Klarheit schaffe.
       
       Er rief Bund und Länder auf, die Mittel zum Kampf gegen Kinderpornografie
       aufzustocken. „Sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und
       Videos müssen in vielen Bundesländern an Privatfirmen zur Auswertung
       gegeben werden, da die eigenen Kriminaltechnischen Institute völlig
       überlastet sind“, kritisierte Schulz. Trotzdem seien Bearbeitungszeiten von
       18 bis 24 Monaten „eher die Regel“.
       
       Schulz verlangte die kurzfristige Speicherung von Telekommunikationsdaten,
       um gegen sexuellen Missbrauch im Netz vorgehen zu können. Oft seien die
       IP-Adressen der digitalen Endgeräte der einzige Anhaltspunkt zur Ermittlung
       Tatverdächtiger. Nur mit der Speicherung der Daten könne Kinderschändern
       das Handwerk gelegt werden.
       
       Ähnlich argumentierte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses,
       Wolfgang Bosbach (CDU), in der Passauer Neuen Presse: „Der Entwurf des
       Justizministers ist zwar eine gute Grundlage für die weiteren
       Verhandlungen. Aber was nützt eine erweiterte Strafbarkeit beim Thema
       Kinderpornografie, wenn die Fahndungsmöglichkeiten wegen fehlender
       Mindestspeicherfristen stark begrenzt sind?“
       
       ## Posing-Bilder verbieten
       
       So bewegten sich die meisten Täter in der Anonymität des Netzes. Daher
       seien die Verkehrsdaten die wichtigsten Ermittlungsansätze. Bosbach: „Wenn
       diese jedoch von den Providern rasch gelöscht werden, greifen die Ermittler
       ins Leere, und die Täter kommen straflos davon.“
       
       Die Bundesregierung will unter anderem den gewerbsmäßigen und bargeldlosen
       Handel mit Nacktbildern von Kindern unter Strafe stellen. Minister Maas
       hatte den Entwurf am Freitag den anderen Ministerien zur Abstimmung
       geschickt. Er plant, unbefugte „Posing“-Bilder per Gesetz zu verbieten -
       also Aufnahmen von nackten Kinder in einer unnatürlich geschlechtsbetonten
       Körperhaltung, die heimlich oder gegen den Willen des Kinds gemacht wurden.
       
       Bislang sind nur solche Aufnahmen strafbar, die sexuelle Handlungen von, an
       oder vor Kindern zeigen. Maas' Entwurf zufolge wäre es künftig verboten,
       „Posing-Bilder“ aufzunehmen, zu verbreiten oder zu beziehen. Es drohen
       zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. Straffrei bleiben sollen nach
       wie vor Eltern, die ihre nackten Kinder beim Spielen fotografieren - denn
       diese Aufnahmen geschehen in der Regel nicht unbefugt.
       
       Der Entwurf könnte auch Erwachsene künftig besser schützen. Unbefugte
       Nacktaufnahmen oder bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltopfern, will
       der Minister verbieten. Dabei sollen sowohl das Fotografieren und Filmen
       wie auch das Verbreiten der Bilder strafbar sein.
       
       14 Apr 2014
       
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