# taz.de -- Mehr Mitbestimmung in Betrieben: DGB will Vetorecht bei Werkverträgen
       
       > Betriebsräte sollen zu Neueinstellungen via Werkverträge Nein sagen
       > können. Dies fordert Reiner Hoffmann, designierter DGB-Vorsitzender.
       
 (IMG) Bild: Krummachen als Leiharbeiter, Stammbeschäftigter oder Werkvertraler?
       
       BERLIN taz | Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert mehr Rechte für
       Betriebsräte. In Berlin sagte der designierte DGB-Vorsitzende Reiner
       Hoffmann, Betriebsräte hätten bei Leiharbeit oder Werkverträgen nicht
       genügend Interventionsmöglichkeiten. „Wir brauchen mehr
       Mitbestimmungsrechte statt freiwilliger Betriebsvereinbarungen“, sagte
       Hoffmann.
       
       Die Gewerkschaften beklagen, dass Unternehmen Leiharbeit oft nicht nur für
       vorübergehende Auftragsspitzen, sondern dauerhaft zum Drücken von Löhnen
       einsetzten. In jüngerer Zeit sei auch eine Verlagerung in Werkverträge zu
       beobachten, da Leiharbeit stärker reguliert wurde.
       
       Dem Einsatz von Werkverträgen stehen Betriebsräte hilflos gegenüber. Sie
       haben weder ein Recht zu erfahren, wie viele Werkvertragler über
       Fremdfirmen in einen Betrieb geschickt werden, noch können sie dagegen ein
       Veto einlegen. Hoffmann forderte, dass Unternehmen den Betriebsräten
       künftig offenlegen und rechtfertigen müssten, warum sie Leiharbeiter oder
       Werkvertragler einsetzen wollen. Der Betriebsrat soll im Notfall die
       Zustimmung zu einer Neueinstellung per Werkvertrag verweigern können. Bei
       Leiharbeitern ist das heute schon möglich.
       
       Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD unter anderem darauf
       geeinigt, bei Werkverträgen die „Informations- und Unterrichtungsrechte des
       Betriebsrats“ sichern zu wollen. Der Einsatz eines Leiharbeiters soll zudem
       auf maximal 18 Monate begrenzt werden.
       
       ## Im Arbeitsministerium ist man zurückhaltend
       
       Im Bundesarbeitsministerium verwies man darauf, dass ein Gesetzentwurf noch
       ausstehe, und wollte sich nicht festlegen, ob man hinter den Forderungen
       des DGB zurückbleibe. Jenseits der Themen Leiharbeit oder Werkverträge
       seien jedoch keine gesetzlichen Änderungen im Bereich Mitbestimmung
       geplant.
       
       Hoffmann hatte auch gefordert, den Kündigungsschutz für Beschäftigte, die
       Betriebsratswahlen anstoßen, auszuweiten. Die alle vier Jahre
       stattfindenden Betriebsratswahlen laufen noch bis Ende Mai. In etwa 29.000
       Unternehmen werden rund 190.000 Betriebsräte neu bestimmt.
       
       23 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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