# taz.de -- Reform der Künstlersozialkasse: Betrieben auf die Finger schauen
       
       > Die Künstlersozialkasse leidet unter sinkenden Abgaben aus der
       > Wirtschaft. Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz gegensteuern.
       
 (IMG) Bild: Prima Kunst. Dahinter stehen oft prekär arbeitende Kulturschaffende, die ohne die Künstlersozialversicherung nicht überleben könnten.
       
       BERLIN dpa/taz | Die Bundesregierung will die Künstlersozialkasse (KSK)
       durch schärfere Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen sichern.
       Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von
       Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
       
       Die Wirtschaft soll danach durch eine regelmäßige Überwachung zur Zahlung
       ihrer Sozialabgaben verpflichtet werden. Geplant sind künftig rund 400.000
       statt bisher 70.000 Kontrollen pro Jahr, wie das Ministerium mitteilte. Die
       Experten erwarten Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro. Der zusätzliche
       Verwaltungsaufwand wird auf 13,6 Millionen Euro veranschlagt.
       
       Bisher hatten sich viele Unternehmen ihrer Abgabepflicht entzogen. Die
       Reform sorgt nach Meinung von Nahles künftig für Abgabegerechtigkeit. „Mit
       dem neuen Prüfmodell machen wir die soziale Sicherung von Künstlern und
       Publizisten zukunftsfest und vermeiden gleichzeitig unnötige Bürokratie für
       kleine Unternehmen“, erklärte die Ministerin.
       
       Die Künstlersozialkasse, die seit 1983 existiert, ermöglicht rund 180.000
       freien Künstlern und Publizisten eine Renten-, Kranken- und
       Pflegeversicherung. Wie angestellte Arbeitnehmer zahlen sie nur 50 Prozent
       der Beiträge. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die
       Unternehmen, die von der Arbeit der Kreativen profitieren (30 Prozent).
       
       ## Der KSK drohte der Kollaps
       
       Wegen der Säumigkeit vieler abgepflichtiger Firmen waren die Beiträge
       zuletzt Anfang des Jahres von 4,1 auf 5,2 Prozent gestiegen. Experten
       befürchteten eine weitere Steigerung und langfristig einen Kollaps des
       Systems. Gleichwohl war in der vergangenen Legislaturperiode die schon
       lange angestrebte Reform am Widerstand der FDP gescheitert.
       
       Die schärferen Kontrollen sollen künftig im Rahmen der mindestens alle vier
       Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen erfolgen. Zuständig bleibt die
       Deutsche Rentenversicherung. Zudem bekommt die KSK ein eigenes Prüfrecht.
       
       Sie kann damit Kontrollen – etwa bei einem konkreten Verdacht – auch selbst
       in die Hand nehmen. Außerdem sollen ihre Experten die Prüfer der
       Rentenversicherung durch ihr Fachwissen unterstützen. Für Unternehmen, die
       nur selten Aufträge an Künstler vergeben, wird eine Bagatellgrenze von 450
       Euro pro Jahr eingeführt. Unterhalb dieser Grenze werden keine Abgaben
       nötig.
       
       Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sigrid Hupach, fand am
       Mittwoch für die Reform lobende Worte: „Dass die Bundesregierung sich mit
       dem Gesetz zum Erhalt der Künstlersozialkasse bekennt, ist sehr zu
       begrüßen.“ Allerdings könne das Gesetz die grundsätzlichen Probleme der KSK
       allein nicht lösen, so Hupach.
       
       Sie regte an, die Bagatellgrenze von 450 Euro niedriger anzusetzen. Denn
       die Grenze werde zwangsläufig die Höhe der Einnahmen der KSK schmälern. Im
       Bundesarbeitsministerium schätzt man die zu erwartenden Einnahmeausfälle
       aber als gering an.
       
       30 Apr 2014
       
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