# taz.de -- Berliner NPD-Chef vor Gericht: Rechter Sondermüll
       
       > Die NPD hat 2011 tausende CDs auf Schulhöfen verteilt. Deswegen steht ihr
       > Chef Sebastian Schmidtke jetzt vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Ungeil: Damit wollte die NPD auf Schulhöfen punkten.
       
       BERLIN taz | Ein persönliches Vorwort vom NPD-Landesvorsitzenden Sebastian
       Schmidtke, Lieder mit drastischen Gewaltaufforderungen und eine Ansprache
       „An die Mädels“: Das ist der Inhalt der CD, die die Berliner NPD zur
       Abgeordnetenhauswahl 2011 nach eigenen Angaben rund 4.000-mal produzierte,
       um sie an Infoständen und auf Schulhöfen an ErstwählerInnen zu verteilen.
       
       Wegen dieser CD steht Schmidtke nun vor Gericht. Nachdem die
       Bundesprüfstelle den Tonträger im März 2012 indiziert hatte, fand die
       Polizei bei einer Razzia im Mai 2012 über 600 Kopien in seinem Laden in
       Schöneweide. Am Dienstag wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht eröffnet,
       angeklagt ist Schmidtke wegen Volksverhetzung. Für den Inhalt der CD war er
       allein verantwortlich.
       
       Mitangeklagt ist der Neuköllner NPD-Kreisvorsitzende Sebastian Thom, bei
       dem ebenfalls CDs gefunden wurden. Mit Thoms Verteidiger einigte sich die
       Staatsanwaltschaft am Dienstag aber auf einen Deal: Das Verfahren gegen ihn
       wird eingestellt, dafür zieht Thom seine Revision in einem anderen
       Verfahren zurück – und wird dort nun eine viermonatige Haftstrafe antreten
       müssen.
       
       Schmidtkes Anwalt Carsten Schrank hatte offenbar keine Lust auf einen
       ähnlich schnellen Abschluss im Verfahren gegen seinen Mandanten: Mit immer
       neuen Anträgen sorgte er am Dienstag für Unterbrechungen, schließlich
       stellte er einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Die Begründung:
       Da diese über seinen vorherigen Antrag, in dem es um angebliche Fehler der
       Anklage ging, bereits innerhalb weniger Minuten entschieden hatte, erwecke
       sie den Eindruck, das Ende des Prozesses stünde schon fest. Da über den
       Befangenheitsantrag erst entschieden werden muss, wurde der Prozess
       vertagt.
       
       Zu der Anklage äußerte sich Schmidtke, der im Dezember in einem anderen
       Verfahren bereits zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde,
       dennoch. Seine Version: Nachdem die CD indiziert wurde, habe er die
       Kreisverbände aufgerufen, ihm die noch nicht verteilten Exemplare
       zurückzuschicken. Die habe er dann gelagert, „um sie dem Sondermüll zu
       übergeben“.
       
       Da die CD erst kurz vor der Wahl produziert wurde, seien ohnehin nur wenige
       Exemplare verteilt worden. Das allerdings hatte Schmidtke im Mai 2012 noch
       anders dargestellt: Damals tönte er, man habe bereits zehntausend Stück
       verteilt, die Durchsuchung sie ihm deshalb völlig „egal“.
       
       6 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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