# taz.de -- Kommentar EuGH-Urteil zu Google: Die Frage ist: Wer entscheidet?
       
       > Das Urteil des EuGh heißt nur, dass künftig nicht nur Google, sondern
       > auch Betroffene an den Suchergebnissen herumschrauben. Klarheit schafft
       > es nicht.
       
 (IMG) Bild: Google, das freundliche Unternehmen, das sich um Pressefreiheit verdient macht? Geht so.
       
       Zensur. Das ist immer der erste Vorwurf, der kommt, wenn Google gerichtlich
       dazu gezwungen werden soll, etwas an seinen Suchergebnissen zu ändern. Egal
       ob es um unliebsame Einträge in der Autovervollständigung geht, um Sexfotos
       oder – wie bei der aktuellen Entscheidung des Europäische Gerichtshofs – um
       einen Link auf eine Seite mit sensiblen persönlichen Informationen, die
       tiefe Einblicke in die Vergangenheit erlauben.
       
       Zensur klingt gut. Denn das klingt danach, als wäre Google ein Unternehmen,
       das sich um Pressefreiheit, um freie Meinungsäußerung verdient macht oder
       zumindest gefundene Informationen ohne weitere Eingriffe für die
       Öffentlichkeit bereitstellt. Um Informationen zu vermitteln, Wissen, um so
       die Welt ein klein wenig klüger und besser zu machen.
       
       Dabei ist es als Allererstes Google selbst, das Eingriffe an den
       Suchergebnissen vornimmt. Angefangen mit dem Faktor Land, in dem der
       Suchende verortet wird, über die Bevorzugung unternehmenseigener Angebote
       bis hin zum Einfluss der persönlichen Suchhistorie und anderer
       vermeintlicher Interessen des Suchenden, die der Konzern über sein
       weitverzweigtes Unternehmensnetzwerk erhält. Aus Schlagwörtern in
       ausgewerteten Mails zum Beispiel. Oder über die besuchten Webseiten, die
       der hauseigene Browser kennt. Alle diese Eingriffe in die Suchtreffer gehen
       auf einen einzigen gemeinsamen Nenner zurück: das wirtschaftliche
       Eigeninteresse des Konzerns.
       
       Wenn der EuGH nun ein Recht auf Vergessenwerden festschreibt, heißt das
       erst einmal nur, dass künftig nicht nur Google, sondern noch ein Akteur an
       den Suchergebnissen herumschraubt. Nämlich der Betroffene selbst, mittelbar
       zumindest, schließlich sind es letztlich immer noch die Gerichte, die
       entscheiden.
       
       Und vielleicht ist das eigentliche Problem nicht das Recht auf
       Vergessenwerden, sondern die Frage: Wer entscheidet eigentlich, was wann
       über wen vergessen werden darf oder muss? Entscheidet Google, weil
       irgendwann eine Information in den Suchtreffern so weit nach hinten
       rutscht, dass sie faktisch nicht mehr wahrgenommen wird? Entscheiden
       Gerichte? Würde damit eine Willkür durch eine andere ersetzt?
       
       Eine gute Möglichkeit, hier Klarheit zu schaffen, wäre die geplante Reform
       des EU-Datenschutzrechts. Wenn sie denn tatsächlich eines Tages kommt.
       
       13 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Europäischer Gerichtshof
 (DIR) Google
 (DIR) Internet
 (DIR) Suchmaschine
 (DIR) Google
 (DIR) Google
 (DIR) Google
 (DIR) EuGH
 (DIR) Google
 (DIR) Google
 (DIR) Netzneutralität
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Google setzt Urteil um: Löschen nur mit Personalausweis
       
       Nach dem Urteil zum Recht auf Vergessen stellt Google ein Antragsformular
       ins Netz. Doch Nutzer sollten nicht alle Forderungen bedingungslos
       erfüllen.
       
 (DIR) Löschanträge bei Google: Schlichten gegen die Willkür
       
       Einem Medienbericht zufolge arbeitet die Bundesregierung daran, eine
       Schlichtungsstelle zum „Recht auf Vergessen“ einzurichten. Google arbeitet
       indes Löschanträge ab.
       
 (DIR) Deutsche Politiker drohen Google: Bundesregierung googelt Marktmacht
       
       Der Druck aus Europa auf Google wächst. Wirtschaftsminister Gabriel fährt
       schweres Geschütz auf und bringt sogar eine Zerschlagung ins Gespräch.
       
 (DIR) Stimmen zum EuGH-Urteil zu Google: „Es ist verrückt“
       
       Stärkung der Persönlichkeitsrechte oder Eingriff in die Pressefreiheit?
       Presseschau zum Google-Urteil des EuGH über ein „Recht auf
       Vergessenwerden“.
       
 (DIR) Essay zum Vergessen: Vergiss mich!
       
       Das EuGH-Urteil geht nicht weit genug. Wir brauchen jetzt ein Grundrecht
       auf Vergessen. Nicht nur im Netz, sondern auch in der analogen Welt.
       
 (DIR) Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Google muss Verweise löschen
       
       Haben Menschen das Recht, dass Google veraltete Informationen vergisst? Ja,
       sagt überraschend der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
       
 (DIR) US-Unternehmen für Netzneutralität: Protest gegen Zwei-Klassen-Netz
       
       Rund 150 Online-Unternehmen in den USA wollen keine bezahlte Überholspur im
       Netz. Hinter dem Protest stecken auch ökonomische Interessen.