# taz.de -- Verbindungen in die rechte Szene?: Falsche Freunde
       
       > Im Vermerk der Polizei zu einer Maßnahme gegen eine Feier von Pinneberger
       > Neonazis taucht der Name eines Hamburger AfD-Kandidaten auf. Der will
       > aber nicht mitgefeiert haben
       
 (IMG) Bild: Kontakte in die rechte Szene? Name eines AfD-Kandidaten taucht auf einer Namensliste einer militanten Kameradschaft auf
       
       HAMBURG taz | Die Alternative für Deutschland will nicht als rechts gelten:
       „Wir haben uns wirklich bis zur Ermüdung abgegrenzt von allen möglichen
       ausländerfeindlichen, islamfeindlichen, antisemitischen,
       rechtsextremistischen, linksextremistischen Strömungen“, sagte der
       Vorsitzende Bernd Lucke noch im Oktober. Ob das auch für den Landesverband
       Hamburg gilt, ist fraglich.
       
       Zumindest taucht der Name eines AfD-Kandidaten für den Bezirk Hamburg auf
       einer Namensliste auf, die im Juli 2002 bei einem Polizeieinsatz bei der
       rechten Kameradschaft „Combat 18 Pinneberg“ erstellt wurde. „Combat 18
       Pinneberg“ galt als eine der militantesten Kameradschaften im Norden. So
       war die Polizei auch mit einem Großaufgebot bei der „Geburtstagsfeier“ des
       Kampfverbundes in der Bahnhofsgaststätte Pinneberg vor Ort. Combat 18
       versteht sich als bewaffneter Arm des verbotenen Netzwerkes „Blood and
       Honour“ (B&H).
       
       Über diese Polizeimaßnahme wurde ein Vermerk erstellt und dessen Inhalt
       wirft Fragen auf – an die „Alternative für Deutschland“ (AfD). Denn der
       Name des AfD-Kandidaten Sebastian Behr taucht in einer „Namensliste der
       Besucher“ auf. Ein weiterer Besucher: Klemens Otto, der damals als Anführer
       der „Combat 18 Pinneberg“ galt, und den Verfassungsschützer als bekannten
       Neonazi einstuften.
       
       Die Polizei, die mit einem Großaufgebot vor Ort war, erklärte die
       Gaststätte, die mit allerlei rechten Transparenten geschmückt war, zum
       „gefährlichen Ort“ und stellte dann die „Identitäten der die Feier
       besuchenden Personen fest“ und durchsuchte sie. Bei Otto, der 1998 fast
       einen Kongolesen totgeschlagen hatte, wurde an diesem Abend ein Messer
       sichergestellt. Über 50 Personen sind laut der Namensliste der Polizei
       damals vor Ort gewesen. Bei der Nummer 41 steht: „Behr, Sebastian“,
       Geburtsdatum und -Ort sowie die Wohnanschrift.
       
       Solche Treffen sind bis heute „geschlossene Gesellschaften“, die
       konspirativ vorbereitet werden. Knapp ein Jahr nach der Feier stürmten 300
       Beamten am Morgen des 28. Oktober 2003 über 50 Wohnungen der Anhänger,
       wegen des Verdachts auf Bildung einer politisch motivierten kriminellen
       Vereinigung, sowie auf Waffenhandel und Versand von verbotenen CDs. Die
       Beamten fanden Waffen und Adressenlisten von ausgemachten Feinden.
       
       An dem Tag der Feier kann sich Behr, der damals 27 Jahre alt war, noch
       erinnern: „Ich holte meine Schwester am Bahnhof ab, die bei einem
       Pinneberger Freund war“, erklärte Behr der taz schriftlich: „Weder sie,
       noch der Kumpel haben oder hatten mit Leuten dieser Veranstaltung zu tun.
       
       Nur die Tatsache, dass wir am Parkplatz der Gaststätte waren und aus
       Neugier zur Gaststätte gingen, weil Polizei dort war, war Anlass uns
       aufzuschreiben“, schreibt Behr und erklärt, selbst polnische Wurzeln zu
       haben und dass sein bester Freund Portugiese sei. „Mit der rechten Szene
       habe ich nie etwas zu tun gehabt“, schreibt er zudem, für ein persönliches
       Gespräch war er nicht bereit.
       
       Dem widerspricht, dass er in der Liste nicht zu den Personen gehört, die
       die Polizei mit dem Vermerk „unbekannt“ versehen hat. Stattdessen steht bei
       Behr „Erk“ für „Erkenntnisse“. Behr schreibt dazu: „Leider kann ich Ihnen
       darauf keine Antwort geben.“ Der Pressesprecher der AfD-Hamburg, Oliver
       Scholl, steht zu ihm: „Wir glauben Herrn Behr.“ Erkenntnisse der Polizei
       könnten auch Verkehrsdelikte sein. Müssen sie aber nicht.
       
       23 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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