# taz.de -- Zwangsprostitution in Bordellen: Schwesig will Kontrolle
       
       > Die Bundesregierung will Bordelle zu Gewerbe erklären, um sie besser
       > kontrollieren zu können. Dadurch soll Menschenhandel bekämpft werden.
       
 (IMG) Bild: Bisher eher unreguliert: Rotlichtviertel in Frankfurt am Main.
       
       BERLIN taz | Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will eine
       Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber einführen, um Zwangsprostitution zu
       bekämpfen. „Prostitutionsstätten müssen einer effektiven rechtsstaatlichen
       Kontrolle unterworfen werden“, sagte eine Sprecherin Schwesigs. Letzte
       Woche lud das Ministerium Experten zu einer Anhörung, ein Gesetzentwurf ist
       in Arbeit.
       
       Seit 2001 gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig und ist als
       Dienstleistung geregelt – Bordelle hingegen blieben unreguliert. Behörden
       können sie deshalb nicht ohne weiteres kontrollieren. Genau dies aber hält
       die Polizei für nötig, um gegen Zwangsprostitution vorgehen zu können; denn
       die Opfer melden sich nur selten von selbst. Eine „Erhellung des
       Dunkelfelds“, so das Bundeskriminalamt (BKA), gebe es nur mit mehr
       Kontrollen.
       
       Etwa 400.000 Menschen sollen in Deutschland der Prostitution nachgehen, wie
       viele davon unter Zwang, ist unklar. Laut dem BKA stammten 2012 etwa zwei
       Drittel aller bekannten Opfer aus Osteuropa, 52 Prozent waren unter 21
       Jahre alt.
       
       Der Koordinationskreis gegen Frauenhandel (KOK) begrüßte Schwesigs Vorstoß
       mehrheitlich. Er fordert, die Erlaubnispflicht mit Regelungen zu koppeln,
       etwa zu Gesundheitsversorgung und Unterstützungsangeboten für Opfer.
       „Dadurch könnten Ausbeutung und Menschenhandel erschwert werden“, so der
       KOK in einer Stellungnahme an Schwesig. Auch eine gesetzliche
       „Zuverlässigkeitsprüfung“ der Betreiber ähnlich wie bei Gaststätten sei
       sinnvoll. Vorbestrafte etwa sollten keine Erlaubnis erhalten können.
       
       ## Berufsverband ist dagegen
       
       Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e. V.)
       lehnt Schwesigs Pläne dagegen ab. „Wir sprechen uns gegen eine Erlaubnis-
       oder Überwachungspflicht aus“, heißt es in einer Stellungnahme.
       Prostitution unterliege noch immer einem „gesellschaftlichen Unwerturteil“.
       Der Verband befürchtet deshalb, die Gewerbeaufsichtsämter könnten ihren
       Ermessensspielraum nutzen, um auch „Arbeitsplätze mit guten
       Arbeitsbedingungen“ zu schließen.
       
       Strittig ist, ob eine Altersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte
       eingeführt werden soll, wie die Union dies will. „Heranwachsende müssen vor
       unbedachtem Handeln geschützt werden“, sagt die CDU-Fraktionsvize Nadine
       Schön. Die SPD lehnt dies ab. „Bei legaler Prostitution bin ich klar gegen
       eine Altersgrenze“, sagt Fraktionsvize Eva Högl der taz. Menschen unter 21
       Jahre zur Aufnahme der Prostitution zu bringen, sei längst als
       Menschenhandel unter Strafe gestellt. Prostitution müsse für über
       18-Jährige hingegen erlaubt bleiben, so Högl.
       
       Schwesigs Vorstoß sei sinnvoll, um der Polizei nicht die alleinige
       Verantwortung für die Kontrolle des Rotlichtmilieus zu überlassen. „Die
       kann nicht einfach überall rein, sie braucht einen Anhaltspunkt, dass etwas
       Illegales passiert ist“, sagt Högl. „Wir wollen deshalb, dass die
       Gewerbeaufsicht verdachtsunabhängig kontrollieren kann, um
       Zwangsprostitution zu entdecken.“
       
       16 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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